Maskenverweigerin im Supermarkt im zweiten Anlauf verurteilt
Bonn (dpa) - In einem drei Jahre zurückliegenden Fall von
Maskenverweigerung, der bundesweit für Schlagzeilen gesorgt hatte,
hat das Bonner Landgericht eine 33-Jährige aus Nordrhein-Westfalen zu
einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Die Frau wurde
am Freitag wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beihilfe zum
Angriff auf Vollstreckungsbeamte und Beleidigung schuldig gesprochen.
Als Bewährungsauflage muss die Frau 50 Sozialstunden ableisten.
Die Angeklagte hatte im Mai 2020 mit ihrem Lebensgefährten (38) und
ihrem Bruder (41) in einem Troisdorfer Supermarkt gegen die wegen der
Corona-Pandemie angeordnete Maskenpflicht protestiert. Als die
Polizei erschien und einen Platzverweis erteilte, kam es zu einer
Prügelei mit zwei Oberkommissaren, die dabei schwer verletzt wurden.
Der 38-Jährige hatte die Aktion gefilmt und die Bilder im Internet
hochgeladen.
Er war 2021 wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer
Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden,
der 41-Jährige erhielt eine zehnmonatige Bewährungsstrafe. Das
Verfahren gegen die 33-Jährige aus Troisdorf war damals zunächst
ausgesetzt worden, weil sie kurz vor der Hauptverhandlung ihr drittes
Kind geboren hatte. Im Juli 2022 wurde sie in einem Prozess vor dem
Bonner Landgericht dann freigesprochen.
Der Bundesgerichtshof jedoch verwies den Fall zur Neuverhandlung an
eine andere Kammer des Landgerichts zurück, weil er von der Unschuld
der Angeklagten nicht überzeugt war. Dem schlossen sich die Bonner
Richter mit ihrem Urteil vom Freitag an.
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