Soldat verweigert Corona-Impfung - Gericht spricht ihn frei
Soldaten müssen sich gegen viele Krankheiten impfen lassen - seit
November 2021 auch gegen Corona. Das Bundesverwaltungsgericht
bestätigte im vergangenen Jahr diese Pflicht. Ein Amtsgericht in
Unterfranken sieht das anders.
Bad Kissingen (dpa/lby) - Obwohl er mehrfach die vorgeschriebene
Corona-Impfung verweigerte, hat das Amtsgericht Bad Kissingen einen
Bundeswehrsoldaten vom Vorwurf der Gehorsamsverweigerung
freigesprochen. Die Richterin verwies bei ihrer Entscheidung unter
anderem auf die Verhältnismäßigkeit der Anordnung zur Impfung
angesichts sinkender Infektionsraten und bekannt gewordener
Nebenwirkungen.
Die schriftlichen Urteilsgründe lägen jedoch noch nicht vor, teilte
ein Amtsgerichtssprecher am Dienstag mit. Daher könne er keine
weiteren Einzelheiten zu dem Urteil vom 12. September nennen.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft
Schweinfurt, die in ihrem Plädoyer drei Monate Freiheitsstrafe mit
Bewährung verlangt hatte, legte gegen das Urteil Berufung ein. Zuvor
hatten mehrere Medien über den Fall berichtet.
Soldaten und Soldatinnen müssen sich gegen eine ganze Reihe von
Krankheiten impfen lassen, wenn keine besonderen gesundheitlichen
Gründe dagegensprechen. Dazu gehören unter anderem Hepatitis, Masern,
Röteln, Mumps und auch Influenza. Am 24. November 2021 nahm das
Verteidigungsministerium eine Covid-19-Impfung als verbindlich in die
allgemeinen Regelungen zur Zentralen Dienstvorschrift «Impf- und
weitere Prophylaxemaßnahmen» auf. Wer sich dem Impfschema widersetzt,
muss mit Disziplinarmaßnahmen rechnen.
Der 33 Jahre alte Zeitsoldat hatte demnach mehrere Corona-Impftermine
im Jahr 2022 trotz Aufforderung nicht wahrgenommen. Der Mann war laut
Anklage Anfang Januar 2022 in der Infanterieschule des Heeres der
Bundeswehr im unterfränkischen Hammelburg als Lehrgangsteilnehmer
eingesetzt. Weil er sich nicht impfen ließ, wurde der Oberleutnant
vom Oberstabsarzt untersucht, um festzustellen, ob es gesundheitliche
Gründe gegen eine Impfung geben könnte.
Da dies nicht der Fall war, wurde die Impfaufforderung wiederholt,
aber der Soldat verweigerte weiter die Injektion. Er wurde daraufhin
den Angaben zufolge vom Lehrgang abgelöst und in seine Heimatkompanie
zurückgeschickt. Auch hier verweigerte der Mann laut Anklage die
Impfung.
Im Juli vergangenen Jahres hatte der 1. Wehrdienstsenat des
Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig entschieden, dass die
Corona-Impfpflicht für Soldaten bestehen bleibt. Die Lageeinschätzung
des Verteidigungsministeriums zum Zeitpunkt des Erlasses im November
2021 zur Verpflichtung einer Corona-Impfung sei richtig gewesen,
betonte damals der Vorsitzende des Senats. Soldaten verrichteten
ihren Dienst oft gemeinsam in engen Räumen, Panzern, Flugzeugen oder
Schiffen, was ein besonderes Risiko der Verbreitung übertragbarer
Krankheiten mit sich bringe. Daher sei die Aufnahme in die Liste der
Impfungen gerechtfertigt gewesen.
Im Mai hatte Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) im Bundestag
gesagt, er wolle an der Corona-Impfpflicht für Soldaten vorerst
festhalten. «Ich schließe nicht aus, dass wir über kurz oder lang die
Duldungspflicht aufheben, aber der Zeitpunkt ist noch nicht
gekommen.»
Im Juli hatte das Amtsgericht München einen Bundeswehrsoldaten zu
einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt, weil er mehrfach die
Corona-Impfung verweigert hatte.
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