Impfbescheinigungen ohne Corona-Impfung - Arzt muss in Gefängnis
Bochum (dpa) - Ein Arzt aus Recklinghausen, der rund 400
Corona-Impfungen bescheinigt hat, ohne geimpft zu haben, ist zum
zweiten Mal zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Das Urteil der
Richter am Landgericht Bochum am Donnerstag: zwei Jahre und drei
Monate Haft. Der Angeklagte hatte gestanden, den Corona-Impfstoff
zwar bezogen, aber nicht eingesetzt zu haben. Trotzdem hatten seine
Patienten die entsprechenden Aufkleber, Stempel und Unterschriften in
ihren Impfpässen erhalten.
Der 67-jährige Mediziner war schon im Juni diesen Jahres wegen gleich
gelagerter Fälle zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt
worden. Aus beiden Strafen muss nun eine andere Kammer nachträglich
eine Gesamtstrafe bilden. Insgesamt hat der Arzt rund 400 Patienten
Impfbescheinigungen ausgestellt, ohne sie geimpft zu haben.
In beiden Prozessen wurde er wegen Ausstellung unrichtiger
Gesundheitszeugnisse und Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz
verurteilt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Der Mediziner saß
bis Donnerstag in U-Haft, kam aber nach dem Urteilsspruch vorerst auf
freien Fuß.
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