Krankschreibung per Telefon wieder möglich

Berlin (dpa) - Patientinnen und Patienten können sich unter
bestimmten Voraussetzungen künftig telefonisch von ihrer Arztpraxis
krankschreiben lassen. Die Regelung gilt ab sofort, wie der
Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken mit
Sitz in Berlin am Donnerstag mitteilte.

Den Angaben zufolge greift die Regelung für Patientinnen und
Patienten, die in der jeweiligen Arztpraxis bekannt sind sowie keine
schweren Symptome haben. Voraussetzung ist auch, dass keine
Videosprechstunde möglich ist. Die Ärztinnen und Ärzte können dann

eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für maximal fünf Tage
ausstellen. Die telefonische Krankschreibung soll die Praxisteams
entlasten und das Infektionsrisiko in den Wartezimmern senken.

Schon während der Corona-Krise hatte es eine mehrfach verlängerte
Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung gegeben. Sie war im
Frühjahr ausgelaufen. Mit dem neuen Beschluss wird die Regelung
dauerhaft verankert. Der Gemeinsame Bundesausschuss war im Sommer per
Gesetz von der Ampel-Koalition beauftragt worden, entsprechende
Regelungen zur telefonischen Krankschreibung festzulegen.

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