Kinderkrankmeldung für Eltern ab 18. Dezember auch per Telefon

Wenn sie sich um kranke Kinder kümmern müssen, können sich Eltern vom

Job freistellen und Verdienstausfälle ausgleichen lassen. Für nötige

Nachweise müssen sie künftig nicht mehr zwingend in die Praxis gehen.

Berlin (dpa) - Eltern können ärztliche Bescheinigungen, dass sie ein
krankes Kind betreuen müssen, bald auch telefonisch und ohne extra
Praxisbesuch bekommen. Möglich sein soll dies ab 18. Dezember, wie
aus Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des
Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) von
Donnerstag hervorgeht. Konkret sollen Bescheinigungen für den Bezug
von Kinderkrankengeld laut GKV für maximal fünf Tage ausgestellt
werden können - wenn das Kind dem Arzt oder der Ärztin bekannt ist
und sie die telefonische Ausstellung als vertretbar ansehen.

«Das wird Eltern und Arztpraxen merklich entlasten», sagte ein
GKV-Sprecher der Deutschen Presse-Agentur. Bundesgesundheitsminister
Karl Lauterbach (SPD) hatte die KBV und die Kassen zuvor gebeten,
eine solche Regelung zu treffen. Hintergrund ist die inzwischen
geltende Möglichkeit zu telefonischen Krankschreibungen bei leichten
Erkrankungen, wenn Patienten in Praxen bekannt sind. Der Gemeinsame
Bundesausschuss von Ärzten, Kassen und Kliniken hatte kürzlich eine
Dauerregelung nach Vorbild einer Corona-Sonderregelung beschlossen.

Lauterbach hatte in einem Schreiben an die KBV und die Kassen
erläutert, die telefonische Krankschreibung solle nicht nur in den
Fällen Patienten und Praxen entlasten, in denen Versicherte selbst
erkrankt und arbeitsunfähig sind - sondern auch, wenn Kinder krank
sind und Eltern zur Inanspruchnahme von Kinderkrankengeld ein
ärztliches Zeugnis benötigen. Dies sei «ein weiterer wichtiger
Beitrag zur Vermeidung von Infektionen in Wartezimmern», heißt es in
dem Schreiben, über das zuerst die «Rheinische Post» berichtete.

Für kranke Kinder bis zwölf Jahren können sich Eltern von der Arbeit

freistellen lassen. Dazu müssen sie bisher mit dem Kind in die Praxis
gehen, um eine Bescheinigung zu bekommen. Die Kasse übernimmt dann
einen Großteil des Verdienstausfalls und zahlt Kinderkrankengeld - in
der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettolohns.

Ein kürzlich beschlossenes Gesetz regelt laut Ministerium eine
Erhöhung der Zahl der Tage, für die man Kinderkrankengeld beantragen
kann. Nach Corona-Sonderregelungen wären es ab 2024 eigentlich wieder
10 Kinderkrankentage pro Jahr gewesen - das Gesetz erhöht die Zahl
für 2024 und 2025 auf 15 Tage pro Kind und Elternteil.

Generell gilt seit 7. Dezember, dass sich Patientinnen und Patienten
bei leichteren Erkrankungen nicht mehr in Praxen schleppen müssen, um
eine Krankschreibung für den Job zu erhalten. Bedingung ist, dass man
in der Praxis bekannt ist und keine schweren Symptome hat. Bekommen
kann man dann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für bis zu fünf
Tage. Für eine Folgebescheinigung muss man in die Praxis. Wurde die
erste in der Praxis ausgestellt, ist die Folgebescheinigung auch per
Telefon möglich. Eine ähnliche, mehrfach verlängerte Sonderregelung
in der Corona-Krise war im Frühjahr ausgelaufen.

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