Kinderkrankmeldung für Eltern nun auch per Telefon
Berlin (dpa) - Eltern können ärztliche Bescheinigungen, dass sie ein
krankes Kind betreuen müssen, von diesem Montag an auch telefonisch
und ohne extra Praxisbesuch bekommen. Möglich sind Bescheinigungen
zum Bezug von Kinderkrankengeld für maximal fünf Tage, wie der
Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen nach einer
Vereinbarung mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung mitgeteilt
hatte. Bedingung ist demnach auch, dass das Kind dem Arzt oder der
Ärztin bekannt ist und sie die telefonische Ausstellung als
vertretbar ansehen.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte zuvor um eine
solche Regelung gebeten, die ein weiterer Beitrag zum Vermeiden von
Infektionen in Wartezimmern sein soll. Hintergrund ist die inzwischen
geltende Möglichkeit zu telefonischen Krankschreibungen, wenn
Erwerbstätige krank und arbeitsunfähig sind. Dieses Prinzip wird nun
darauf übertragen, wenn Kinder krank sind und Eltern zum Beantragen
von Kinderkrankengeld eine ärztliche Bescheinigung brauchen.
Für kranke Kinder bis zwölf Jahren können sich Eltern von der Arbeit
freistellen lassen. Dazu mussten sie bisher mit dem Kind in die
Praxis gehen, um eine Bescheinigung zu bekommen. Die Kasse übernimmt
dann einen Großteil des Verdienstausfalls und zahlt Kinderkrankengeld
- in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettolohns.
Generell gilt seit 7. Dezember, dass sich Patientinnen und Patienten
bei leichteren Erkrankungen nicht mehr in Praxen schleppen müssen, um
eine Krankschreibung für den Job zu erhalten. Bedingung ist, dass man
in der Praxis bekannt ist und keine schweren Symptome hat. Bekommen
kann man dann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für bis zu fünf
Tage. Eine ähnliche, mehrfach verlängerte Sonderregelung in der
Corona-Krise war im Frühjahr ausgelaufen.
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