Berufung abgelehnt: Keine Kostenerstattung für Augen-OP in der Türkei

Celle (dpa) - Eine Operation der Augen wegen grauen Stars im Ausland
gilt nach einer Gerichtsentscheidung nicht als Notfallbehandlung -
und wird nicht von den Krankenkassen bezahlt. Die Berufung einer 1965
geborenen türkischstämmigen Frau gegen eine entsprechende
Entscheidung des Sozialgerichts Hannover sei zurückgewiesen worden,
teilte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen am Montag zu der
Entscheidung vom 19. Dezember 2023 mit. Ein Anspruch auf Erstattung
von 1552,50 Euro für die Augenoperation in der Türkei und das
Einsetzen von Linsen in beide Augen bestehe nicht.

Die Klägerin aus Niedersachsen litt den Angaben zufolge seit 2015 am
grauen Star. 2019 ließ sie im Türkei-Urlaub in einer Privatklinik
beide Augen operieren. Die Kosten wollte die Frau von ihrer
Krankenkasse erstattet haben. Die gesetzliche Kasse und die private
Auslandskrankenversicherung lehnten ab, weil bei vorübergehenden
Auslandsaufenthalten nur Notfallbehandlungen übernommen würden. Ein
grauer Star sei aber ein schleichender Prozess - kein Notfall.

Die Frau klagte. Ihren Angaben zufolge sei sie gestürzt, weil sich
ihre Augen in der Türkei verschlechtert hätten. Ihr sei schwarz vor
Augen geworden und sie sei in größter Sorge gewesen, blind zu werden.

Das Landessozialgericht bestätigte allerdings die Auffassung der
Krankenkasse. Der Anspruch auf Erstattung scheitere schon daran, dass
die Klägerin sich als Privatpatientin in einer Privatklinik habe
behandeln lassen. Dies gehöre nicht zum Leistungsumfang. Außerdem sei
keine sofortige Behandlung notwendig gewesen - der behandelnde
Augenarzt habe einen senilen Katarakt, also eine Alterserkrankung
diagnostiziert und eine plötzliche Verschlechterung ausgeschlossen.
Ein grauer Star sei eine schleichende Alterserkrankung, kein Notfall.

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