Krankenkassen: Viele Gesundheits-Apps für Patienten nutzlos

Immer mehr Apps versprechen Hilfe bei physischen oder psychischen
Problemen. Viele werden von den Krankenkassen bezahlt. Doch laut
Kassenverband erfüllen bei weitem nicht alle Apps ihre Versprechen.

Berlin (dpa) - Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) wie
Smartphones-Apps helfen den Patientinnen und Patienten nach
Einschätzung der Krankenkassen oft nur wenig. «Die Bilanz zu den DiGA
ist von Ernüchterung geprägt», teilte Stefanie Stoff-Ahnis,
Vorständin des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV), am Montag in Berlin mit. «Auch im dritten Jahr nach ihrer
Einführung lösen die Gesundheits-Apps nicht ihr Versprechen ein, die
gesundheitliche Versorgung grundlegend zu verbessern.» Es gebe zu
viele Anwendungen, die trotz ihrer Aufnahme in den Leistungskatalog
der Kassen keinen Nutzen für Patientinnen und Patienten nachweisen
konnten.

«Dabei könnten DiGA Bindeglied sein zwischen Patientinnen und
Patienten, Ärzteschaft, zwischen Sektoren und unterschiedlichen
Fachrichtungen», so Stoff-Ahnis. Zudem seien die Herstellerpreise
deutlich gestiegen. «Das Geld der Beitragszahlenden soll in eine
bessere Versorgung fließen und keine Wirtschaftsförderung
finanzieren», betont die Verbandsvorständin.

Mit digitalen Gesundheitsanwendungen sind beispielsweise Apps
gemeint, die Patientinnen und Patienten Hilfe bei bestimmten
Problemen versprechen - wie zum Beispiel «Cara Care für Reizdarm»
oder «elona therapy Depression».

Zwischen September 2020 und September 2023 wurden laut GKV rund 374
000 digitale Anwendungen in Anspruch genommen. Die gesetzliche
Krankenversicherung (GKV) hat dafür 113 Millionen Euro bezahlt. In
den drei Jahren konnte laut GKV nur jede fünfte digitale Anwendung
einen Nutzen nachweisen.

Dennoch konnten die herstellenden Unternehmen demnach im ersten Jahr
nach Aufnahme in den GKV-Leistungskatalog beliebig hohe Preise für
die DiGA festlegen. Diese müssen von der gesetzlichen
Krankenversicherung für diesen Zeitraum erstattet werden, unabhängig
davon, ob ein Nutzen nachgewiesen wurde oder nicht. Die Startpreise
lagen im ersten Untersuchungsjahr laut GKV bei durchschnittlich 407
Euro, im dritten Jahr waren es 593 Euro.

Daher forderte der GKV-Verband, dass nur DiGA mit nachgewiesenem
medizinischem Nutzen und echten Mehrwerten in das DiGA-Verzeichnis
durch das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte aufgenommen
werden. Zudem bedürfe es angemessenen, dem Patientennutzen
entsprechende Preise.

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