«Viele Probleme»: Skepsis im Saarland wegen Cannabis-Legalisierung

Das Saarland wollte das Cannabis-Gesetz erst noch im
Vermittlungsausschuss verbessern. Nun aber tritt es bereits in Kraft.
Die Regierung erwartet Schwierigkeiten, die Polizei fürchtet
Hasch-Tourismus.

Saarbrücken (dpa/lrs) - Im Saarland blicken Landesregierung und
Polizeigewerkschaft mit deutlicher Skepsis auf die Legalisierung von
Cannabis zum 1. April. «Bei einem solchen Paradigmenwechsel wird es
unvermeidlich ruckeln, erst recht beim Cannabis-Gesetz, das einfach
nicht gut gemacht ist», teilte Ministerpräsidentin Anke Rehlinger der
Deutschen Presse-Agentur mit. Das Saarland habe das Gesetz deshalb im
Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag verbessern wollen.
«Es wird viele Probleme bei der Umsetzung geben», meinte die
SPD-Politikerin. «Wir sollten im Länderkreis eng zusammenbleiben bei
Umsetzungsschwierigkeiten, und auch der Bund bleibt in der
Verantwortung.»

Regierungssprecher Julian Lange betonte, die saarländische
Landesregierung habe sich trotzdem bestmöglich auf das Gesetz
vorbereitet. «So ist etwa die Aufarbeitung der Justiz-Akten bereits
fast abgeschlossen. Das Gesundheitsministerium arbeitet an
zusätzlichen Präventionsmaßnahmen, um vor allem Jugendliche und junge

Erwachsene vor den Gefahren des Kiffens zu warnen», betonte er.

Zuständigkeiten für die verschiedenen Teilbereiche der neuen
Gesetzeslage seien bereits bestimmt, auch würden die nächsten
Schritte beispielsweise mit den Kommunen besprochen. «Auch die
Prävention und Verfolgung von Straftaten und die Kontrolle der
geltenden Regelungen wird ein wesentlicher Schwerpunkt der Arbeit der
nächsten Wochen und Monate sein», erklärte Lange.

Auch die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) zeigt sich skeptisch.
«In seiner Begründung für das Cannabis-Gesetz spricht das
Bundesgesundheitsministerium fälschlicherweise von einer Entlastung
der Polizei», sagte der Saar-Landesvorsitzender Markus Sehn. Aus
Sicht der DPolG führen die Formulierungen des Gesetzes aber zu einem
Mehraufwand bei der Ermittlung und Beweisführung von Straftaten und
Ordnungswidrigkeiten.

«Bei den Formulierungen im Zusammenhang mit der Legalisierung des
Anbaus von drei Pflanzen am Wohnort oder dem gewöhnlichen Aufenthalt
stellt sich die Frage, wie ein Nachweis über den gewöhnlichen
Aufenthalt geführt werden soll», meinte Sehn. «Die Erwartungshaltung,

den Schwarzmarkt zurückzudrängen, wird aus Sicht der DPolG ebenfalls
nicht erfüllbar sein.» Da der Besitz von 25 Gramm Cannabis am 1.
April legal, aber der offizielle Markt nicht bereit sei, werde sich
gerade zu Beginn der Schwarzmarkt ausweiten.

«Die Grenznähe des Saarlandes zu Frankreich lässt aus Sicht der DPolG

erwarten, dass ein Konsumtourismus einsetzen wird, da Cannabis in
Deutschland legal angebaut und legal besessen werden darf. Eine
Kontrolle der illegalen Abgabe jedoch ist kaum kontrollierbar», sagte
Sehn. «Diese negativen Auswirkungen des Gesetzes stellen insbesondere
die massiv unterpersonalisierte saarländische Polizei vor eine
Mammutaufgabe.»

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