Ampel-Ministerien zahlen 30 Millionen für externe Juristen

Zur Einschätzung juristischer Sachverhalte oder zu möglichen
Auswirkungen von Gesetzesplänen holen sich Ministerien auch Expertise
von außen. Die Kosten dafür liegen im zweistelligen Millionenbereich.

Berlin (dpa) - Die Ministerien der Ampel-Koalition haben seit Beginn
der Legislaturperiode rund 30 Millionen Euro für externe
Rechtsanwaltskanzleien etwa zur Erstellung von Gutachten, Analysen,
für juristische Prüfungen oder Beratungen ausgegeben. Das geht aus
einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage des
parlamentarischen Geschäftsführers der AfD-Fraktion, Stephan
Brandner, hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die
Zahlen beziehen sich auf den Zeitraum zwischen dem 8. Dezember 2021
bis 8. April dieses Jahres. Die Ministerien der Vorgängerregierung
der damaligen Kanzlerin Angela Merkel hatten in einem vergleichbaren
Zeitraum mehr Geld für externe juristische Beratung ausgegeben. 

Wirtschaftsministerium gibt am meisten aus

Mit rund 16,5 Millionen Euro schlug bisher mehr als die Hälfte der
Beratungskosten der Ampel-Ministerien beim Wirtschaftsressort von
Robert Habeck (Grüne) zu Buche. Dahinter folgen das
Bundesverkehrsministerium mit rund 5,4 Millionen und das
Bundesgesundheitsministerium mit rund 3 Millionen Euro. Die
Vorgängerregierung aus Union und SPD hatte rund zweieinhalb Jahre
nach Beginn der Legislaturperiode im Frühjahr 2020 etwa 35 Millionen
Euro für externen juristischen Sachverstand ausgegeben, wie eine
FDP-Anfrage ergeben hatte. Spitzenreiter bei den Ausgaben war damals
das Bundesverkehrsministerium unter CSU-Minister Andreas Scheuer mit
16,9 Millionen Euro vor dem Bundesverteidigungsministerium (5,3) und
dem Bundesinnenministerium (4).

Mehr als 10 000 Juristen in Ministerien und Behörden

Die Ministerien und deren nachgeordnete Behörden beschäftigen der
Antwort zufolge selbst mehr als 10 000 Juristen. Brandner sagte,
angesichts dieser Zahl sei es «bemerkenswert, dass viele Millionen
Euro Steuergeld benötigt werden, um die juristische Beratung der
Bundesregierung sicherzustellen». Das Innenministerium wies in seiner
Antwort darauf hin, «dass es trotz des Vorhandenseins von eigenem
juristischem Sachverstand Anwendungsfälle geben kann, in denen die
Einholung externer rechtlicher Expertise für eine angemessene
Aufgabenerfüllung erforderlich und gemäß den haushaltsrechtlichen
Vorgaben wirtschaftlich ist». Die Prüfung obliege dem jeweiligen
Bundesministerium selbst.