Haftstrafe für tödliche Penisvergrößerung rechtskräftig

Wuppertal/Karlsruhe (dpa/lnw) - Die Strafe von fünf Jahren Haft wegen
einer tödlich verlaufenen Penisvergrößerung ist rechtskräftig. Der

Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision eines Solingers gegen das
Urteil des Wuppertaler Landgerichts zurückgewiesen, wie der BGH am
Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte den damals
46-Jährigen Ende August 2023 wegen Körperverletzung mit Todesfolge
schuldig gesprochen.

Bei einer der Injektionen von Silikonöl in das Geschlechtsteil eines
«Patienten» war Öl in die Blutbahn gelangt. Es kam zu einer
Blutvergiftung, die nach mehreren Monaten Leidenszeit schließlich im
Februar 2020 zum Tod des damals 32 Jahre alten Opfers führte.

Der Angeklagte, der weder Arzt noch Heilpraktiker ist, sondern
Restaurant-Fachmann, hatte dem 32-Jährigen laut Urteil vorgetäuscht,
die notwendige Qualifikation für die Behandlung zu besitzen. Außerdem
hatte er über die Art des verwendeten Silikonöls falsche Angaben
gemacht.

Der Angeklagte hatte argumentiert, er habe die Spritzen auf
ausdrücklichen Wunsch des späteren Opfers gesetzt. Da das Opfer aber
in entscheidenden Punkten getäuscht worden sei, habe keine frei
verantwortliche Entscheidung vorgelegen, befand das Gericht. Zudem
sei die Behandlung potenziell lebensgefährlich und damit rechtlich
sittenwidrig gewesen. Der Restaurant-Fachmann hatte die
Silikon-Behandlungen gegen Geld im Internet angeboten.