Immer mehr Vereine wollen Cannabis anbauen - Fahrplan steht Von Birgit Reichert, dpa

Nach der Teil-Legalisierung von Cannabis in Deutschland sitzen
Anbauvereinigungen in den Startlöchern. Stichtag für Lizenzen ist der
1. Juli. Jetzt wird das Prozedere klarer.

Mainz/Ludwigshafen/Wittlich (dpa/lrs) - Sie heißen Bio Cannabis Club
Breitseite Koblenz, Cannabis Social Club Mainz oder Cannabis Freizeit
Verein Grüne Welle. Es sind alles Vereine, die in Rheinland-Pfalz in
den vergangenen Wochen gegründet wurden, um ab dem 1. Juli beim Start
als mögliche Anbaubauvereinigung für Cannabis dabei zu sein. Und es
werden immer mehr: Zwölf Vereine, in denen der Name Cannabis
vorkommt, sind bereits im Registerportal der Länder für
Rheinland-Pfalz eingetragen. Mit Sitzen in Koblenz, Cochem, Mainz,
Landau, Lambrecht (Pfalz), Bellheim, Wörth am Rhein, Diez, Neuwied,
Idar-Oberstein und Schenkelberg.

Allein sechs davon wurden über die jeweils zuständigen Amtsgerichte
nach dem Inkrafttreten des ersten großen Teils des Cannabis-Gesetzes
des Bundes am 1. April in das Vereinsregister eingetragen. Seit
diesem Datum ist grundsätzlich der Besitz und Eigenanbau begrenzter
Mengen an Cannabis für Volljährige erlaubt. Nach einer Umfrage bei
Amtsgerichten liegen bereits etliche weitere Anträge von möglichen
Anbauvereinigungen auf Eintragung vor.

Cannabis-Anbauvereinigungen zum gemeinschaftlichen Anbau dürfen nach
dem Gesetz ab dem 1. Juli loslegen. Dazu brauchen sie aber neben
einer Registrierung als Verein auch eine behördliche Genehmigung und
sollen anschließend regelmäßig kontrolliert werden. Das übernimmt i
n
Rheinland-Pfalz nach Angaben des Sozialministeriums in Mainz das
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV). Eine
Landesverordnung dazu werde gerade vorbereitet, teilt das Ministerium
der Deutschen Presse-Agentur mit.

Fahrplan für Anbauvereinigungen steht 

Derzeit liegen dem Landesamt bereits 37 Interessenbekundungen vor,
wie eine Sprecherin des Ministeriums sagt. Das Gesetz ermögliche den
Ländern die Möglichkeit, die Zahl auf eine Anbauvereinigung pro 6000
Einwohnern zu begrenzen. Das werde Rheinland-Pfalz auch tun: Pro 6000
Einwohner in einem Landkreis und in einer kreisfreien Stadt werde es
höchstens eine Anbauvereinigung geben. Anträge könnten erst ab dem 1.

Juli gestellt werden. Wenn sie vollständig seien, habe das Amt drei
Monate Zeit, sie zu bearbeiten. 

Bei einem Antrag müssen die Vereine unter anderem die Zahl der
Mitglieder der Anbauvereinigung angeben sowie die Lage des
Grundstücks und die Größe der voraussichtlichen Anbauflächen und
Gewächshäuser benennen. Erforderlich sind laut Ministerium auch
Angaben darüber, wie viel Cannabis in Gramm pro Jahr - getrennt nach
Marihuana und Haschisch - angebaut und abgegeben werden soll. Zudem
muss es einen Präventionsbeauftragten geben und ein Gesundheits- und
Jugendschutzkonzept vorliegen.

Noch offene Fragen

Fynn von Kutzschenbach und sein Team haben bereits vor rund einem
Jahr ihren ersten Cannabis Social Club (CSC) in Wiesbaden gegründet.
Es folgten weitere in Frankfurt, Hochheim, Taunusstein, Offenbach
(alles Hessen) - und nun ganz frisch ein solcher Club in Mainz. Der
Andrang von Interessierten sei gewaltig, sagt der Jungunternehmer.
Für ihn gibt es aber noch einige Unklarheiten für den Start als
Anbauvereinigung. 

Dazu gehörten genaue Vorgaben zum Grundstück, sagt der 19-Jährige. Er

habe bereits «ein Portfolio» von möglichen Immobilien, die für
Indoor-Anlagen infrage kämen. «Aber so lange ich nicht weiß, welche
Voraussetzungen ein Grundstück genau erfüllen muss, können wir keinen

Pachtvertrag unterschreiben.» Anmietung und Ausstattung würden
mehrere 100 000 Euro kosten. 

Ein Punkt sei auch der Umgang mit Daten. Wer habe Einsicht darüber,
wie viel Cannabis an wen abgeben werde? Er habe auch interessierte
Anwälte, Ärzte und Politiker, die dazu Bedenken geäußert hätten.
Von
Kutzschenbach, der selbst kein Konsument ist, hat auch einen CSC
Hessen gegründet. «Und wir sind dabei, einen CSC Rheinland-Pfalz zu
gründen.» Er habe bereits rund 1700 Interessenten. 

Was bereits klar ist

Laut Gesetz gibt es für Anbauvereinigungen etliche Voraussetzungen:
Sie müssen mindestens 200 Meter von Schulen, Spielplätzen und anderen
Einrichtungen für Kinder und Jugendliche entfernt sein. Die Clubs
dürfen maximal 500 Mitglieder haben, wobei Mitglieder mindestens drei
Monate dabei sein müssen. Diese Regel soll grenzüberschreitenden
Drogentourismus vermeiden, teilt das Gesundheitsministerium in Berlin
mit.

Eine Anbauvereinigung soll künftig Cannabis an seine Mitglieder zur
Deckung des eigenen Bedarfs abgeben. Erlaubt sind höchstens 25 Gramm
Cannabis pro Tag und höchstens 50 Gramm Cannabis pro Monat je
Mitglied. An Heranwachsende von 18 bis 21 Jahren dürfen im Monat
höchstens 30 Gramm Cannabis gehen - der THC-Gehalt von zehn Prozent
darf nicht überschritten werden. 

In Rheinland-Pfalz sollen die Anbauvereinigungen einmal im Jahr vom
LSJV kontrolliert werden, teilt das Ministerium mit. Zudem werde es
anlassbezogene Kontrollen geben. Für die Umsetzung des
Cannabis-Gesetzes sollten im Landesamt und im Ministerium
«entsprechende Ressourcen» aufgebaut werden.

Weitere Anträge von Vereinen

Eine Anfrage bei jenen Amtsgerichten, die in Rheinland-Pfalz für
Vereinsregister zuständig sind, ergab weitere Eintragungen von
Vereinen, die im Zusammenhang mit Cannabis stehen. Mit Sitz in Alzey
sei in diesem Jahr auch der Verein Dopemaker Productions
hinzugekommen sowie der Verein Green Familiy in Mainz, sagt der
Direktor des Mainzer Amtsgerichts, Jens Wilhelmi. «Es liegen derzeit
noch sieben weitere Anträge auf Eintragung vor.»

Beim Amtsgericht Bad Kreuznach gibt es laut Direktorin Brigitte Hill
drei Anmeldungen zur Eintragung. Die Prüfung dauere noch an, sagt
sie. Einen «Ansturm» gebe es aber nicht. In Ludwigshafen spricht
Amtsgerichtsdirektor Daniel Kühner von zwei bereits eingetragenen
Vereinen, darunter auch der CSC Rheinpfalz in Frankenthal. Fünf
weitere Anträge lägen vor, sagt er. Am Amtsgericht Zweibrücken warten

zwei Anträge auf Entscheidung.

Beim Amtsgericht Wittlich liegen zwei Anmeldungen von
Anbaugemeinschaften vor: Dies sind der Cannabis Anbauverein CSC Prüm
- EiflerHanf und Stamm der Rotaugen in Wittlich, wie Direktor Stefan
Ehses mitteilt. Und am Amtsgericht Montabaur stehen drei Vereine im
Register. Alles «überschaubar», wie Direktor Ralf Tries sagt.

 

 

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