Weitergabe von Selbsttötungsmitteln: Senioren in Holland verurteilt

Senioren in den Niederlanden wollten anderen «ein humanes Lebensende
in eigener Regie» ermöglichen. Darf dazu die Vermittlung von
Suizid-Mitteln gehören? Ein Gericht verhängt Bewährungsstrafen.

Arnheim (dpa) - Wegen der illegalen Weitergabe von
Selbsttötungsmitteln sind in den Niederlanden eine Frau und ein Mann
im Rentenalter zu Bewährungsstrafen von einem Jahr beziehungsweise
vier Monaten verurteilt worden. Die beiden Senioren hätten den
Verkauf von «mindestens eintausend Dosen oder noch mehr samt aller
damit verbundenen Risiken» an lebensmüde Menschen ermöglicht, befand

das Gericht in Arnheim laut Angaben der Nachrichtenagentur ANP am
Donnerstag.

Mehrere Empfänger des als «Mittel X» bezeichneten Präparats hätte
n
sich auch tatsächlich umgebracht. Darunter seien «verletzliche,
relativ junge Menschen, deren Todeswunsch nicht völlig beständig
gewesen zu sein schien», erklärte der Richter. 

Die Staatsanwaltschaft hatte für die Frau und den Mann Haftstrafen
von jeweils zweieinhalb Jahren gefordert, wovon ein Jahr zur
Bewährung ausgesetzt werden sollte. Vier weitere Angeklagte wurden
freigesprochen. 

Alle sechs gehören einer Organisation von über 70-Jährigen mit dem
Namen «Kooperative letzter Wille» an, die sich nach eigener
Darstellung seit Jahren «im Rahmen des Gesetzes für ein humanes
Lebensende in eigener Regie» einsetzt.

Das Gericht stufte die Vereinigung zwar als «kriminelle Organisation»
ein, erklärte jedoch zugleich, bei deren Mitgliedern habe «das Ideal
der Autonomie» im Vordergrund gestanden. Sie seien keine «Händler des

Todes». Die Verlesung des Urteils wurde mehrfach von Unterstützern
der Angeklagten vor dem Gerichtsgebäude mit Sirenen und Sprechchören
gestört. Sterbehilfe ist in den Niederlanden nur unter bestimmten
medizinisch-ethischen Voraussetzungen und ärztlicher Aufsicht legal.

Der Lieferant des tödlichen «Mittel X» - ein 31-jähriger Mann aus
Eindhoven - war im Juli 2023 zu dreieinhalb Jahren Gefängnis
verurteilt worden, davon 18 Monate auf Bewährung. Laut ANP hatte die
jetzt verurteilte Frau im Rahmen ihrer Tätigkeit für die «Kooperative

letzter Wille» organisiert, dass Menschen mit Suizidabsicht mit dem
Lieferanten in Kontakt kamen, der ihnen das Präparat dann gegen
Bezahlung zuschickte.