Bundesrat entscheidet über Cannabis im Straßenverkehr

Letzte Sitzung des Bundesrats vor der Sommerpause: Die Länderkammer
entscheidet über 15 Gesetze aus dem Bundestag. Es geht auch darum,
wie viel man kiffen darf, wenn man anschließend Auto fahren will.

Berlin (dpa) - Nach der Legalisierung von Cannabis entscheidet der
Bundesrat am Freitag (ab 9.30 Uhr) über den zulässigen Grenzwert im
Straßenverkehr. Es geht dabei um den Stoff Tetrahydrocannabinol (THC)
und die Frage, wie hoch dieser im Blutserum sein darf, um noch
fahrtüchtig zu sein. 

Das vom Bundestag bereits beschlossene Gesetz sieht einen Wert von
3,5 Nanogramm vor, was einem Blutalkoholwert von 0,2 Promille
entspricht. Wer mit einem höheren THC-Wert am Steuer erwischt wird,
begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu
3.000 Euro geahndet wird. 

Der Länderkammer liegen insgesamt 15 Gesetze aus dem Bundestag vor.
Erheblichen Widerstand gibt es auf Länderseite gegen eine Novelle des
Düngegesetzes. Sie setzt im wesentlichen EU-Recht um und soll unter
anderem dafür sorgen, dass die Nitratbelastung der Gewässer in
Deutschland abnimmt. Die Länder kritisieren jedoch den hohen
bürokratischen Aufwand für die Landwirte. 

Auf der Tagesordnung des Bundesrats steht auch die Novelle des
Postgesetzes, durch die längere Brieflaufzeiten möglich gemacht
werden sollen. Bisher mussten Briefe mit einer Wahrscheinlichkeit von
95 Prozent am zweiten Werktag nach dem Absenden beim Empfänger
ankommen - künftig muss diese Quote erst am dritten Werktag erreicht
werden. 

Aus dem Kreis der Bundesländer kommt zudem ein Gesetz zur
Organtransplantation, mit dem eine Widerspruchslösung bei
Organspenden eingeführt werden soll. Danach soll künftig jede Person
als Organspender gelten, wenn sie dem nicht zu Lebzeiten
widersprochen oder auf andere Weise erklärt hat, keine Organe spenden
zu wollen.