Bundesrat schlägt Organspende-Reform vor

Tausende Schwerkranke stehen auf Wartelisten für gespendete Organe.
Der Bundesrat macht deshalb einen Vorstoß. Im Bundestag gibt es schon
Bewegung.

Berlin (dpa) - Der Bundesrat setzt sich für eine Änderung der
Organspenderegeln ein, um mehr Transplantationen zu ermöglichen. Die
Länderkammer beschloss, einen Gesetzentwurf für die Einführung einer

Widerspruchslösung in den Bundestag einzubringen. Demnach sollen alle
mit Meldeadresse in Deutschland als Organspender nach dem Tod gelten
- es sei denn, es liegt ein zu Lebzeiten erklärter Widerspruch oder
ein «entgegenstehender Wille» des Verstorbenen vor. Derzeit sind
Organentnahmen nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt. 

Im Bundestag selbst hatte kürzlich bereits eine
fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten einen Gesetzentwurf
vorgestellt, um noch vor der Bundestagswahl 2025 einen neuen Anlauf
für eine Widerspruchslösung zu unternehmen. Den Vorstoß unterstützt

auch Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) als Abgeordneter. Ein
erster Anlauf für eine Widerspruchslösung war 2020 im Parlament
gescheitert.

8400 Menschen auf der Warteliste 

Die Initiative des Bundesrats hatte Nordrhein-Westfalen angestoßen,
unterstützt wurde sie von sieben weiteren Ländern. Laut Grundgesetz
kann auch der Bundesrat Gesetzesvorlagen in den Bundestag einbringen.
Sie werden dem Parlament durch die Bundesregierung zugeleitet. Der
Bundestag hat darüber dann «in angemessener Frist» zu beraten und
einen Beschluss zu fassen.

Mehr Organe wie Nieren, Lebern oder Herzen für schwer kranke
Patienten werden seit Jahren dringend benötigt. Im vergangenen Jahr
gaben 965 Menschen nach ihrem Tod ein Organ oder mehrere Organe für
andere frei, wie die koordinierende Deutsche Stiftung
Organtransplantation ermittelte. Zugleich standen aber 8400 Menschen
auf Wartelisten. Damit Spenden überhaupt infrage kommen, müssen zwei
Fachärzte unabhängig voneinander den Hirntod eines Verstorbenen
feststellen.