Innenminister: Cannabis-Grenzwert am Steuer schwerer Fehler

Brandenburgs Innenminister Stübgen lässt am Cannabis-Gesetz kein
gutes Haar. Auch die Neuregelung zum Straßenverkehr hält er für
falsch und riskant.

Potsdam (dpa/bb) - Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU)
hat die Einführung eines Wirkstoff-Grenzwertes bei Cannabis am Steuer
kritisiert und als schweren Fehler bezeichnet. Er befürchtet ein
erhöhtes Unfallrisiko im Straßenverkehr.

Nach der Cannabis-Teillegalisierung ließ der Bundesrat ein vom
Bundestag beschlossenes Gesetz passieren, das für den berauschenden
Wirkstoff THC einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut
festlegt - ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol. Bei
Überschreitungen drohen Bußgelder und Fahrverbote. In Kraft treten
sollen die Neuregelungen für Autofahrerinnen und Autofahrer
voraussichtlich noch im Sommer. 

Stübgen: Für Polizei fehlen verlässliche Tests bei Verkehrskontrollen


Stübgen sagte einer Mitteilung zufolge: «Die Änderung des
Straßenverkehrsgesetzes ist ein schwerer Fehler.» Es sei derzeit kein
verlässlicher Vortest auf dem Markt verfügbar, mit dem das Erreichen
des neuen THC-Grenzwertes oder darüber hinaus angezeigt werde. «Ein
derartiger Vortest wäre aber erforderlich, um die Handlungs- und
Rechtssicherheit für die handelnden Polizeibeamten im Rahmen einer
Verkehrskontrolle bestmöglich zu gewährleisten.» 

Zum anderen werde durch die Anhebung des Cannabis-Grenzwertes das
individuelle Mobilitätsbedürfnis der Cannabiskonsumenten «über den

Allgemeinschutz der Verkehrsteilnehmer» gestellt. Vor allem
Gelegenheitskonsumenten könnten die Auswirkungen von Cannabis schwer
einschätzen. «Das führt dazu, dass das Risiko für alle
Verkehrsteilnehmer steigt, in schwere oder tödliche Unfälle
verwickelt zu werden.» 

Experten beim Verkehrsgerichtstag für Anhebung des THC-Grenzwertes 

Bisher gilt die strikte Linie, dass schon beim Nachweis von
Tetrahydrocannabinol (THC) Folgen drohen. Dafür hat sich in der
Rechtsprechung ein Wert von 1 Nanogramm etabliert. Beim
Verkehrsgerichtstag sprachen sich Experten aber schon 2022 für eine
«angemessene» Heraufsetzung aus. Denn dies sei so niedrig, dass viele
sanktioniert würden, bei denen sich eine Fahrsicherheitsminderung
nicht begründen lasse.

Das droht an Bußgeld

Künftig gilt per Gesetz: Wer vorsätzlich oder fahrlässig mit 3,5
Nanogramm THC oder mehr unterwegs ist, riskiert in der Regel 500 Euro
Bußgeld und einen Monat Fahrverbot. Wenn dazu noch Alkohol getrunken
wird, drohen in der Regel 1000 Euro Buße. Für Fahranfänger heißt es

künftig wie bei Alkohol: In der zweijährigen Führerschein-Probezeit
und für unter 21-Jährige gilt ein Cannabis-Verbot - die Grenze von
3,5 Nanogramm gilt also nicht. Bei Verstößen drohen in der Regel 250
Euro Bußgeld.