Vier Vereine stellen Anträge für Cannabis-Clubs

Seit dem 1. Juli können Vereine, die Cannabis anbauen wollen,
Zulassungen beantragen. Gemacht haben das erst wenige. Woran liegt
das?

Mainz (dpa/lrs) - Kurz nach dem offiziellen Startschuss für
Cannabis-Anbauvereinigungen haben nur wenige Vereine einen Antrag auf
Zulassung gestellt. Seit Beginn der Antragsfrist am 1. Juli seien
vier Anträge auf Erlaubniserteilung beim zuständigen Landesamt für
Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) in Mainz eingegangen, teilte
das Amt der Deutschen Presse-Agentur mit. Stichtag der Daten war
Donnerstagmittag (4.7.). 

«Wir haben damit gerechnet, dass die Anzahl zunächst überschaubar
ist, da die Anbauvereinigungen für die Beantragung eine Reihe von
Nachweisen erbringen müssen», hieß es vom Landesamt. Die
eingegangenen Anträge stammen aus Rheinhessen und dem nördlichen
Rheinland-Pfalz.

Es gab bislang 115 Interessenbekundungen von Vereinen, die Cannabis
anbauen wollen. Darunter können laut LSJV aber auch
Anbauvereinigungen sein, die mehrfach nachgefragt haben. 86 dieser
115 Interessenbekundungen waren bereits bis Ende Juni eingegangen. 

Hohen Hürden für offiziellen Antrag

Es gibt hohe Hürden für einen offiziellen Antrag: Vereine müssen laut

Sozialministerium unter anderem die Zahl der Mitglieder angeben, die
Lage des Grundstücks sowie die Größe der voraussichtlichen
Anbauflächen und Gewächshäuser benennen. 

Erforderlich sind auch Angaben darüber, wie viel Cannabis in Gramm
pro Jahr - getrennt nach Marihuana und Haschisch - angebaut und
abgegeben werden soll. Zudem muss es einen Präventionsbeauftragten
geben und ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept vorliegen.

Gesetzliche Regelungen

Seit 1. April gilt bundesweit eine Teillegalisierung von Cannabis.
Seitdem dürfen Volljährige in begrenzter Menge Cannabis konsumieren
und zu Hause für den Eigenbedarf anbauen. 

Seit dem 1. Juli können auch sogenannte Social Clubs Genehmigungen
beantragen, damit ihre maximal 500 Mitglieder Cannabis anbauen und
für den Eigenkonsum nutzen dürfen. Die Bearbeitung des Antrags kann
laut LSJV bis zu drei Monate dauern.