Schweinepest: Verband appelliert an Landwirte und Bürger

Nach einem ersten Infektionsfall bei einem Hausschwein wachsen die
Sorgen um eine weitere Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest. Im
Kampf gegen die Seuche sind Landwirte und Bürger gefragt.

Friedrichsdorf (dpa/lhe) - Nach dem ersten Nachweis der Afrikanischen
Schweinepest (ASP) bei einem Hausschwein in Hessen ruft der Hessische
Bauernverband Landwirte und Bürger dazu auf, Schutz- und
Verhaltensregeln zu beachten. Schweinehalter sollten jetzt
strengstens auf sogenannte Biosicherheitsmaßnahmen achten und diese
einhalten, erklärte eine Verbandssprecherin auf Anfrage. Dazu gehören
Maßnahmen, die einen Eintrag des Erregers aus der Umwelt in
Schweinebestände erschweren und auch solche, die eine
Weiterverbreitung aus Betrieben mit infizierten Tieren verhindern.
Zudem appelliere man dringend an die Bevölkerung, sich insbesondere
in der Schutzzone an Maßnahmen wie die Leinenpflicht für Hunde zu
halten und möglichst auf den Wegen zu bleiben, um die Behörden bei
der Seuchenbekämpfung zu unterstützen und die Schweine zu schützen.
Auch Essensreste dürften nicht in der Umwelt entsorgt werden.

Am Montag war der erste Nachweis der ASP bei einem Hausschwein in
Hessen bekanntgeworden. Betroffen ist nach Angaben des
Landwirtschaftsministeriums ein Betrieb mit neun Schweinen bei
Biebesheim am Rhein (Landkreis Groß-Gerau). Dort war bei einer
Kontrolle bei einem Tier mit Krankheitssymptomen eine Blutprobe
entnommen worden, der Landesbetrieb Hessisches Landeslabor hatte den
Verdacht bestätigt. Die Tiere des Betriebs wurden daraufhin unter
tierärztlicher Aufsicht getötet.

Einschränkungen in der Schutzzone

Rund um den Betrieb sollte nach Ministeriumsangaben eine Schutzzone
in einem Radius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit
zehn Kilometer Radius eingerichtet werden, in der starke
Einschränkungen für den Handel mit Schweinen und Produkten aus
Schweinefleisch sowie für die Schlachtung gelten. Schlachtprodukte
von dort dürfen nur noch in Deutschland vermarktet oder müssen für
den Export erhitzt werden. Auch Gülle, Mist und benutzte Einstreu
darf nicht aus der Zone gebracht werden. 

Derweil wurde die Schutzzone im Kreis Bergstraße aufgrund von
Nachweisen des Erregers bei weiteren Wildschweinkadavern im Landkreis
Groß-Gerau und auch in Rheinland-Pfalz ausgedehnt. «Betroffen sind im
Kreis Bergstraße damit zusätzlich die Jagdbezirke Wattenheim, Hofheim
und Bobstadt sowie ein Teil des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes
Bürstadt», teilte der Kreis Bergstraße mit. Zusätzlich betroffen
seien jetzt auch die Gemarkungen Lampertheim, Bürstadt und
Zwingenberg sowie dadurch auch vier Schweine haltende Betriebe,
erklärte der für das Veterinär- und Jagdwesen zuständige Dezernent

Matthias Schimpf. 

Bei der ASP handelt es sich um eine Viruserkrankung, die durch den
Kontakt mit Blut oder Kadavern von infizierten Tieren übertragen
wird. Eine Ansteckung ist beispielsweise auch möglich, wenn Schweine
Essensreste zu sich nehmen, die infizierte Fleischwaren enthalten.
Das Virus kann in Wurst und Schinken viele Monate überleben. Der
Erreger ist für Menschen ungefährlich. Bei Schweinen verläuft die
Erkrankung dagegen fast immer tödlich. Eine Impfung gegen die ASP
gibt es nicht.