Krankenkasse: Nutzen von Apps auf Rezept oft fraglich

Digitale Gesundheitsapps werden immer öfter verschrieben. Ob alle
wirklich nützlich für die Patienten sind, ist laut der Techniker
Krankenkasse jedoch oft unklar.

Hannover (dpa/lni) - Hersteller von ärztlich verschriebenen Apps
können den Nutzen ihrer Anwendungen nach Angaben der Techniker
Krankenkasse (TK) oft nicht nachweisen. Zwar seien in den vergangenen
zwölf Monaten immer mehr Freischaltcodes für die sogenannten
Digitalen Gesundheitsanwendungen eingelöst worden, bei deren
Umsetzungen sehe man allerdings noch Optimierungsbedarf. «Zwei
Drittel der bisher erhältlichen Apps konnten ihre Wirksamkeit
innerhalb des ersten Jahres nicht nachweisen», sagte Sabrina Jacob
von der TK-Landesvertretung Niedersachsen in Hannover. Bei einem
großen Teil der Apps liegen zum Start noch keine Studien zum
Nutzungsnachweis vor. 

Digitale Gesundheitsanwendungen können von Patienten und Patientinnen
beispielsweise auf das Smartphone heruntergeladen werden und sollen
helfen, bestimmte Krankheiten besser zu überwachen und zu behandeln.
Seit Ende 2020 können Ärzte und Psychotherapeuten sie auf Rezept
verschreiben. Seitdem wurden in Niedersachsen 12.128 Freischaltcodes
von Versicherten der Techniker Krankenkasse für diese Apps eingelöst.
Die Kosten für eine solche App lagen im Jahr 2020 durchschnittlich
bei 418 Euro, im Jahr 2023 waren es 626 Euro. «Problematisch ist,
dass Hersteller im ersten Erstattungsjahr die Preise frei festlegen
können. Dies führt dazu, dass die Versichertengemeinschaft für
Anwendungen zahlt, deren Nutzen nicht ausreichend nachgewiesen ist»,
sagte Jacob. 

Am häufigsten werden Digitale Gesundheitsanwendungen für psychische
Gesundheit, gegen Übergewicht und Diabetes sowie bei Knie- und
Rückenschmerzen verschrieben. Das Durchschnittsalter der Nutzer und
Nutzerinnen liegt nach Angaben der Techniker Krankenkasse bei 45
Jahren. Mehr als zwei Drittel von ihnen sind Frauen.