EU-Kommission: Milliardenhilfen für Air France-KLM rechtens

In der Pandemie erlaubte die EU-Kommission Staaten, Airlines mit
Milliarden zu helfen. In zwei Fällen steht die Behörde dahinter,
obwohl ein Gericht das anders sieht. Das letzte Wort steht noch aus.

Brüssel (dpa) - Milliardenstaatshilfen aus Frankreich und den
Niederlanden für die Fluggesellschaft Air France-KLM während der
Corona-Pandemie sind aus Sicht der EU-Kommission zu Recht genehmigt
worden. 10,4 Milliarden Euro Staatshilfe für den
Lufthansa-Konkurrenten seien mit den Beihilferegeln der
Staatengemeinschaft vereinbar, teilt die Brüsseler Behörde mit. Das
Gericht der EU hatte die 2020 von der Kommission erlaubten
Staatsgelder zuletzt als rechtswidrig bewertet. Nun zieht der Fall
vor den Europäischen Gerichtshof. Deutsche Milliardenhilfen für die
Lufthansa werden derzeit nach einem ähnlichen Urteil erneut von der
Kommission untersucht.

Bei der Genehmigung der EU-Kommission im Frühjahr und Sommer 2020
ging es den Angaben zufolge um eine staatliche Garantie Frankreichs
für Darlehen in Höhe von vier Milliarden Euro sowie um ein Darlehen
über drei Milliarden Euro. Die Niederlande unterstützten mit einer
Garantie für Darlehen von 2,4 Milliarden Euro und einem Darlehen in
Höhe von einer Milliarde Euro.

Kommission: Hilfen waren notwendig, angemessen und verhältnismäßig

Das Gericht der EU erklärte beide Entscheidungen der EU-Kommission im
Dezember 2023 und im Februar dieses Jahres für nichtig. Nach
Auffassung des Gerichts habe die Kommission Air France und KLM zu
Unrecht als alleinige Begünstigte der französischen beziehungsweise
der niederländischen Beihilfemaßnahmen angesehen. Die Kommission
legte gegen beide Urteile Rechtsmittel ein.

Nach erneuter Prüfung kommt die Kommission nun zu dem Schluss, dass
beide Maßnahmen mit den geltenden EU-Beihilferegeln vereinbar sind.
Auch führte die Kombination aller französischer und niederländischer

Maßnahmen nicht zu einer unvereinbaren Kumulierung von Beihilfen. Die
kombinierten Beträge blieben unter den geltenden Obergrenzen. «Die
Kommission kam zu dem Schluss, dass die Maßnahmen zur Bewältigung der
wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus in Frankreich und den
Niederlanden beigetragen haben.» Sie seien notwendig, angemessen und
verhältnismäßig gewesen.

Deutsche Hilfen für Lufthansa kommen erneut unter die Lupe

Vergangene Woche hatte die EU-Kommission mitgeteilt,
Milliardenstaatshilfen für die Lufthansa erneut zu untersuchen. In
einem vertieften Prüfverfahren soll geklärt werden, ob die längst
zurückgezahlten Hilfen des deutschen Staats aus dem Jahr 2020 im
Einklang mit europäischen Wettbewerbsregeln standen. Die Einleitung
einer Untersuchung sage noch nichts über deren Ergebnis aus, betonte
die Behörde.

Hintergrund ist auch hier ein Urteil des Gerichts der EU. Die Richter
urteilten, dass die Kommission die deutschen Staatshilfen im Umfang
von rund sechs Milliarden Euro nicht hätte genehmigen dürfen. Den
Beamten seien bei ihrer Beurteilung mehrere Fehler unterlaufen,
sodass die Genehmigung der Kommission für nichtig erklärt wurde.