Urteil wegen Davidstern bei Corona-Demo aufgehoben

Bei den Demos gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen tauchten sie auf
und sorgten für Empörung: «Ungeimpft»-Davidsterne. Ob schon das
Tragen der Symbole strafbar ist, ist unter Juristen umstritten.

München (dpa/lby) - Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die
Verurteilung einer Frau wegen Volksverhetzung nach Nutzung eines
Davidsterns bei einer Corona-Demo aufgehoben. Das Landgericht
Traunstein hatte sie zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt
(90 Tagessätze zu je 20 Euro). Wie die Pressestelle des Obersten
Landesgerichts mitteilte, muss eine andere Strafkammer des
Traunsteiner Landgerichts den Fall nun neu entscheiden (Az. 206 StRR
199/24).

Die angeklagte 49-Jährige hatte bei einer Demonstration gegen die
staatlichen Maßnahmen wegen der Covid-19-Pandemie im Jahr 2022 an
einem Arm ihres Mantels eine gelbe Binde mit der Aufschrift
«Ungeimpft» sowie einen Davidstern ebenfalls mit der Bezeichnung
«Ungeimpft» getragen.

Diese Zeichen waren damals mehrfach bei Kundgebungen von
Corona-Maßnahmen-Gegnern gesehen worden. Wegen der Anspielung dieser
Zeichen auf die Stigmatisierung und die Verfolgung der Juden während
des Nazi-Terrors wurde das Tragen während der Corona-Demos oft als
antisemitisch kritisiert. Ungeachtet dessen ist es die Frage, ob die
Nutzung der Zeichen auch strafbar ist und den Tatbestand der
Volksverhetzung erfüllt.

Das Oberlandesgericht Braunschweig hatte im vergangenen Jahr bei
einer Entscheidung wegen eines vergleichbaren Falls keine
Strafbarkeit gesehen. Nicht jede Verharmlosung des NS-Unrechts stehe
unter Strafe, betonten die Richter in Niedersachsen. Das Gesetz
verlange ausdrücklich, dass sich die Verharmlosung auf eine konkrete
Völkermordhandlung beziehe.

Der Senat des Bayerischen Obersten Landesgerichts folgte dieser
Sichtweise der Richter in Braunschweig zwar nicht, allerdings
kritisierte er, dass das Landgericht in Traunstein nicht ausreichende
Feststellungen zu dem Einzelfall getroffen habe. Der Bezug zum
Holocaust müsse im Urteil überzeugender herausgearbeitet werden. Ein
Justizsprecher erläuterte, dass etwa das Erscheinungsbild des
Buttons, die Größe des Sterns und die Schriftart des Schlagworts
«Ungeimpft» relevant sein könnten.