Urteil im Prozess um Tod nach Zahnbehandlung erwartet

In einer Hamburger Zahnarztpraxis wird ein 18-Jähriger unter
Vollnarkose behandelt. Es kommt zu Komplikationen, der Patient
stirbt. Acht Jahre später muss das Landgericht urteilen.

Hamburg (dpa/lno) - Nach dem Tod eines jungen Patienten wird im
Hamburger Prozess gegen die Zahnärztin und den Narkosearzt heute
(12.00 Uhr) das Urteil erwartet. Der 67 Jahre alte Anästhesist soll
nach dem Willen der Anklage wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit
Todesfolge zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf
Bewährung verurteilt werden. Die 46 Jahre alte Zahnärztin habe sich
der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht und solle darum eine
Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 250 Euro bekommen, hatte die
Anklage gefordert.

Die beiden Ärzte hatten am 27. Mai 2016 einen 18-Jährigen behandelt.
Der junge Mann hatte zahlreiche kaputte Zähne und große Schmerzen,
aber riesige Angst vor der Behandlung. Er ging zusammen mit seiner
Mutter in eine Zahnarztpraxis in Altona und wollte für die Behandlung
eine Vollnarkose. Bei dem mehrstündigen Termin kam es zu einem
Herz-Kreislauf-Versagen. Kurz darauf starb der junge Mann in einem
Krankenhaus. 

Angeklagte bedauerten den Tod des Patienten sehr

Die Anklage wirft den beiden Ärzten vor, den 18-Jährigen nicht
ordnungsgemäß über alle Risiken und die Art der Narkose-Überwachung

aufgeklärt zu haben. Wegen der unsachgemäßen Narkose-Führung sei es

zu dem Herz-Kreislauf-Versagen gekommen. Dies sei vom Anästhesisten
aber falsch gedeutet worden. Der Rettungsdienst sei zu spät alarmiert
worden. 

Die Verteidigung des Narkosearztes beantragte, ihren Mandanten wegen
fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe zu verurteilen. Die
Verteidigung der Zahnärztin forderte einen Freispruch.

Zum Prozessauftakt am 4. April hatten die Ärzte den Tod des Patienten
sehr bedauert. Der Anästhesist hatte Fehler eingeräumt. Die
Zahnärztin meinte, ihre Sorgfaltspflicht erfüllt zu haben.