Keine Beschwerde gegen Urteil zu Corona-Dienstunfällen

In der Pandemie bei der Arbeit mit Corona angesteckt - gilt das als
Dienstunfall? Nach einem Urteil des bayerischen
Verwaltungsgerichtshofs dürfen zumindest zwei Beamte nun hoffen.

München (dpa/lby) - Nach einem Urteil des bayerischen
Verwaltungsgerichtshofs dürfen ein Lehrer und ein Polizist auf eine
Anerkennung ihrer Corona-Infektionen als Dienstunfälle hoffen. Der
Freistaat plane nicht, erneut Rechtsmittel gegen das Urteil
einzulegen, teilte das Landesamt für Finanzen der Deutschen
Presse-Agentur mit. Das oberste bayerische Verwaltungsgericht hatte
ohnehin keine Revision gegen das Urteil zugelassen. Gegen diesen
Beschluss hätte der Freistaat aber Beschwerde einlegen können.

Bei Ansteckung besonders hohem Risiko ausgesetzt 

Rechtskräftig ist das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs von Anfang
Juni damit aber noch nicht. Die Ein-Monats-Frist für die Einlegung
einer Nichtzulassungsbeschwerde nach der Zustellung der
Urteilsbegründung an die beteiligten Parteien laufe noch, sagte ein
Gerichtssprecher. 

Der VGH war in seinem Urteil zu dem Schluss gekommen, beide Männer
seien bei ihrer konkreten Tätigkeit zum Zeitpunkt der Ansteckung
einem besonders hohen Risiko ausgesetzt gewesen. Deshalb habe das
Gericht Berufungen des Freistaats gegen zwei Urteile von
Verwaltungsgerichten in Augsburg und Würzburg zurückgewiesen.

Keine grundsätzliche Bedeutung für Beamte

Die Urteile bedeuteten aber nicht, dass nun alle während der Arbeit
erfolgten Corona-Infektionen von Polizistinnen und Polizisten sowie
Lehrkräften in Bayern als Dienstunfälle anzusehen sind, sagte ein
Sprecher des Gerichts. Vielmehr habe das Gericht ein besonderes
Risiko für eine Ansteckung in den beiden Einzelfällen gesehen -
ähnlich dem von Mitarbeitern im Gesundheitsdienst, der Pflege oder
einem Labor.

Der Polizist steckte sich demnach im März 2020, also zu Beginn der
Pandemie, bei einem Lehrgang der Polizei für Sportübungsleiter an -
einem laut VGH infektiösen Hotspot unter anderem mit «Partnerübungen

aller Kollegen mit Körperkontakt untereinander» - in Innenräumen und

ohne Schutzmasken. 

Der Lehrer an einer staatlichen Wirtschaftsschule in Unterfranken
erkrankte demnach Anfang Dezember 2020 an Corona, als an seiner
Schule 10 von 30 Lehrkräften positiv auf das Virus getestet wurden.
Der Lehrer habe «aus zwingenden pädagogisch-didaktischen Gründen»
keine eineinhalb Meter Abstand von den Schülern halten können, weil
er auf deren Computerbildschirme habe schauen müssen.