Kreis Mainz-Bingen: Erste Schweinepest-Untersuchung positiv

Das Landesuntersuchungsamt hat Proben eines Wildschweins untersucht,
das bei Oppenheim gefunden wurde. Das Ergebnis: Afrikanische
Schweinepest. Welche Regeln dort jetzt gelten.

Oppenheim/Ingelheim (dpa/lrs) - Bei einem Wildschwein bei Oppenheim
(Landkreis Mainz-Bingen) hat das Landesuntersuchungsamt die
Afrikanische Schweinepest festgestellt. Die Bestätigung durch das
Friedrich-Loeffler-Institut stehe allerdings noch aus, teilte die
Kreisverwaltung mit. Zuvor war das Virus schon im Nachbarlandkreis
Alzey-Worms und im hessischen Landkreis Groß-Gerau bestätigt worden.

Regeln rund um den Fundort im Oppenheimer Wäldchen sollen jetzt schon
dafür sorgen, dass es in dem Gebiet möglichst ruhig bleibt, damit die
Tiere nicht aufgescheucht werden und das Virus dadurch weitertragen.
So werden in einem Radius von bis zu drei Kilometern
Freizeitaktivitäten eingeschränkt, die Grillplätze geschlossen und
das Gebiet teilweise abgesperrt. Fahrradfahrer sollen den Radweg am
Rhein, wo viele Wildschweine leben, möglichst meiden. Außerdem gelten
ein absolutes Jagdverbot und Regeln für Landwirte. In einem größeren

Radius von 15 Kilometern müssen Hunde an der Leine bleiben. 

Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche
bei Haus- und Wildschweinen mit hoher Sterblichkeit. Überträger sind
erkrankte Schweine, aber auch virushaltige Tierkadaver sowie
Schlacht- und Speiseabfälle. Impfstoffe existieren derzeit nicht.
Eine Gefahr der Übertragung auf den Menschen und andere Tierarten
besteht jedoch nicht.