Karlsruhe verhandelt zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen

Patienten zwangsweise zu behandeln, darf ohnehin nur das letzte
Mittel sein. Doch was, wenn das die Gesundheit Betroffener
beeinträchtigt und es Alternativen gäbe? Ein Fall fürs
Verfassungsgericht.

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht befasst sich am
Dienstag (10.00 Uhr) mit einer speziellen Problematik bei ärztlichen
Zwangsmaßnahmen. Es geht um eine gesetzliche Vorgabe, nach der
ärztliche Zwangsmaßnahmen gegenüber betreuten Menschen nur im Rahmen

eines stationären Aufenthalts in einem Krankenhaus durchgeführt
werden dürfen. 

Im konkreten Fall bekommt eine psychisch erkrankte Patientin immer
wieder Medikamente und wird dafür in eine nahe gelegene Klinik
gebracht. In der Vergangenheit sei das manchmal nur möglich gewesen,
indem man die Frau fixierte, argumentierte ihr Betreuer nach Angaben
des Bundesgerichtshofs (BGH). Dies führe bei ihr regelmäßig zu einer

Retraumatisierung. 

Aus Sicht des BGH ist die Regelung daher mit dem Grundgesetz nicht
vereinbar. Das soll das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe nun
prüfen. 

Der Erste Senat am Verfassungsgericht will bei der Verhandlung
Fachleute befragen - unter anderem zu Belastungen und Gefahren für
Betroffene, die Berücksichtigung des ursprünglichen freien Willens
Betroffener sowie dem Spielraum, den der Gesetzgeber hat. Ein Urteil
wird erst in einigen Monaten erwartet. (Az. 1 BvL 1/24)