Nach Maskenattesten: Bewährungsstrafe für Arzt rechtskräftig

In der Corona-Zeit hat der Mediziner reihenweise
Maskenbefreiungsatteste ausgestellt, ohne die Patienten untersucht zu
haben. Gegen das Urteil für den Arzt waren Berufungen eingelegt
worden.

Landsberg am Lech (dpa) - Die Bewährungsstrafe für einen Arzt aus dem
oberbayerischen Kaufering wegen falscher Atteste zur Befreiung von
der Maskenpflicht ist rechtskräftig. Er war im November 2023 zu einer
Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden, die zur
Bewährung ausgesetzt wurde. Die gegen das Urteil gerichteten
Berufungen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft Augsburg seien
zurückgenommen worden, teilte das Landgericht Augsburg mit. Der 61
Jahre alte Mediziner stehe nun unter Bewährung. 

Der Arzt hat laut Urteil in der Corona-Zeit in 112 Fällen Atteste zur
Maskenbefreiung ausgestellt, ohne die Patienten untersucht zu haben.
Für ein Attest mussten sie 17 Euro zahlen. Zwei
Praxismitarbeiterinnen sollen die Blankobescheinigungen ausgefüllt
und an Empfänger in ganz Deutschland weitergeleitet haben. Der
Mediziner wurde während der Pandemie aufgrund seiner ablehnenden
Haltung zu den staatlichen Vorschriften bundesweit bekannt.

Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Gefängnis für den Mann
verlangt. Die Ermittler gingen davon aus, dass er insgesamt mehr als
4000 falschen Bescheinigungen verteilt hat. Nur ein Teil davon wurde
in der Anklageschrift aufgeführt. Der Verteidiger hatte einen
Freispruch für den Arzt verlangt, maximal aber eine zur Bewährung
aussetzbare Strafe.