Mehr Möglichkeiten für Nierenspenden geplant

In Deutschland müssen Tausende Patienten lange auf Spenderorgane
warten - darunter auf Nieren. Eine Gesetzesänderung soll die
Aussichten für sie verbessern.

Berlin (dpa) - Im Ringen um mehr Organspenden sollen erweiterte
Möglichkeiten für die Übertragung von Nieren kommen. Das
Bundeskabinett beschloss einen Gesetzentwurf von Gesundheitsminister
Karl Lauterbach, mit dem Nierenspenden künftig auch zwischen zwei
unterschiedlichen Paaren «über Kreuz» erlaubt sein sollen. Das gebe
vielen Nierenkranken Hoffnung, sagte der SPD-Politiker. Gestärkt
werden soll auch der Schutz für Spenderinnen und Spender durch mehr
Aufklärung und medizinische und psychosoziale Unterstützung.

Hintergrund sind derzeit enge Grenzen für Nierenspenden zu Lebzeiten.
Zulässig sind sie nur an Verwandte ersten oder zweiten Grades,
Ehegatten, eingetragene Lebenspartner oder andere, die Spendern «in
besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahestehen».
Künftig soll es auch zwischen Paaren möglich werden, die sich nicht
so nahe sind, erläuterte Lauterbach.

Konkret geht es um das Übertragen einer Niere, wenn dies unter
Spendepaaren (Spender/Empfänger) medizinisch nicht möglich ist.
Künftig soll die Niere dann nicht an die geplante nahestehende Person
gehen, sondern «über Kreuz» an einen passenden Empfänger, der mit
seinem vorgesehen nahestehenden Spender ebenfalls nicht kompatibel
ist. Im Gegenzug geht die Spenderniere des anderen Paares dann an die
Empfängerin oder den Empfänger des ersten Paares.

Aufgehoben werden soll zudem die Vorgabe, dass Nierenspenden nur
zulässig sind, wenn kein Organ eines Gestorbenen verfügbar ist. Seit
langem reicht die Zahl der Spendernieren nicht, um den Bedarf zu
decken, wie es im Entwurf heißt. 

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