Mehr Orientierung für Akutpatienten - Mehr Nierenspenden Von Sascha Meyer und Basil Wegener, dpa

Notaufnahmen der Kliniken sind oft überfüllt. Eine gezieltere
Steuerung soll da Entlastung bringen. Flexiblere Regeln plant die
Regierung bei bestimmten Organspenden.

Berlin (dpa) - Patientinnen und Patienten mit akuten Anliegen sollen
nicht mehr so oft stundenlang in Notaufnahmen warten, sondern vorab
eine bessere Orientierung bekommen. Darauf zielen Gesetzespläne von
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), die das Bundeskabinett auf
den Weg gebracht hat. Demnach sollen in Kliniken Anlaufstellen
entstehen, an denen man je nach Dringlichkeit weitergeleitet wird -
in die Notaufnahme oder eine nahe Praxis. Ausgebaut werden sollen
solche Vorabeinschätzungen auch über die bundesweite Telefonnummer
116 117. Auf den Weg brachte die Regierung außerdem erweiterte
Möglichkeiten für mehr Nierenspenden. 

Lauterbach sprach von einer nötigen «Runderneuerung» des
Gesundheitswesens, die fortgesetzt werden solle. Das Kabinett
beschloss dafür vier Gesetzentwürfe, die auch mehr Vorbeugung und
mehr Digitalisierungstempo erreichen sollen. Sie kommen im Herbst in
den Bundestag, angepeilt wird ein Inkrafttreten Anfang 2025.

Notfallversorgung

Lauterbach sagte, Patientinnen und Patienten sollten sich darauf
verlassen können, im Notfall schnell und gut versorgt zu werden.
«Dafür entlasten wir die notorisch überfüllten Notaufnahmen und
sorgen für eine funktionierende Patientensteuerung.» Akutversorgung
solle in Zukunft dort stattfinden, wo sie medizinisch sinnvoll sei.

Dafür sollen flächendeckend «integrierte Notfallzentren» in der Reg
ie
von Kliniken entstehen, in denen man rund um die Uhr eine
Ersteinschätzung zur Dringlichkeit bekommt und dann weitergeleitet
wird - das kann auch eine nahe Notdienstpraxis sein, für die
Mindestöffnungszeiten vor allem abends und an Wochenenden gelten. 

Wenn man noch nicht losgegangen ist, sollen «Akutleitstellen» die
erste Anlaufstelle sein - zu erreichen über die bisherige
Termin-Hotline der Kassenärzte unter der Nummer 116 117. In den
üblichen Sprechstundenzeiten soll man dann vorrangig in normale
Praxen geschickt werden. Geregelt wird aber auch eine Vernetzung mit
dem Notruf 112, wohin man in dringenden Notfällen sofort
weiterverbunden werden soll.

Rettungsdienst

Ins Gesetz eingefügt werden soll in den Beratungen im Bundestag auch
noch eine Reform des Rettungsdiensts, wie Lauterbach sagte. Denn man
solle nicht auf Glück angewiesen sein, wo in Deutschland man gerade
ist, wenn man einen Herzinfarkt oder einen schweren Unfall erleidet.
Im Blick stehen sollen unter anderem eine bessere digitale Vernetzung
und bundesweit gleichwertige Mindeststandards.

Nach einem Bericht des Südwestrundfunks (SWR) gibt es regionale
Unterschiede etwa bei der Eintreffzeit. So brauchten nur in 24
geografischen Bereichen Notärzte oder Rettungswagen in mindestens 80
Prozent der Notfälle maximal acht Minuten, wie eine Recherche des SWR
Data Lab ergab. Dagegen hätten 133 Bereiche die von Experten
empfohlene Marke verfehlt, die Überlebenschancen bei
Herz-Kreislauf-Stillständen verbessere. Keine Angaben dazu machten
123 angefragte Rettungsdienstbereiche. 

Organspenden

Kommen sollen mehr Möglichkeiten, zu Lebzeiten eine Niere zu spenden.
Zulässig ist das bisher an Verwandte ersten oder zweiten Grades,
Ehegatten oder andere, die Spendern «in besonderer persönlicher
Verbundenheit offenkundig nahestehen». Künftig soll es auch zwischen
Paaren möglich werden, die sich nicht so nahe sind.

Konkret geht es um das Übertragen einer Niere, wenn dies unter
Spendepaaren (Spender/Empfänger) medizinisch nicht möglich ist.
Künftig soll die Niere dann nicht an die geplante nahestehende Person
gehen, sondern «über Kreuz» an einen passenden Empfänger, der mit
seinem vorgesehen nahestehenden Spender ebenfalls nicht kompatibel
ist. Im Gegenzug geht die Spenderniere des anderen Paares dann an die
Empfängerin oder den Empfänger des ersten Paares.

Aufgehoben werden soll zudem die Vorgabe, dass Nierenspenden nur
zulässig sind, wenn kein Organ eines Gestorbenen verfügbar ist. Seit
langem reicht die Zahl der Spendernieren nicht, um den Bedarf zu
decken, wie es im Entwurf heißt. 

Vorbeugung

Um Vorbeugung und Informationen zu Volkskrankheiten wie Krebs und
Demenz zu verstärken, soll ein «Bundesinstitut für Prävention und
Aufklärung in der Medizin» aufgebaut werden. Die neue Behörde mit
Sitz in Köln und einer Außenstelle in Berlin soll Anfang 2025 die
Arbeit aufnehmen. Dazu gehören soll etwa, Gesundheitsdaten zu nicht
übertragbaren Krankheiten zu erheben und zu analysieren.

In dem Institut soll die bisherige Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung mit 334 Beschäftigten aufgehen, wie das Ministerium
erläuterte. Übernommen werden sollen auch Abteilungen des Robert
Koch-Instituts (RKI) mit 180 Beschäftigten. Das RKI soll sich demnach
auf die Abwehr von Infektionskrankheiten konzentrieren.

Digitalisierung

Die lange stockende Digitalisierung im Gesundheitswesen soll auf
breiter Front Tempo aufnehmen. Nach dem Start von E-Rezepten als
Standard sollen Anfang 2025 elektronische Patientenakten für alle
eingerichtet werden - außer, man widerspricht. Um die Entwicklung
insgesamt voranzubringen, soll die mehrheitlich bundeseigene
Digitalgesellschaft Gematik zusätzliche Kompetenzen bekommen.

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