Bislang vier anerkannte Corona-Impfschäden in Sachsen-Anhalt

Erst vor rund einer Woche scheiterte ein Mann aus dem Salzlandkreis
in Magdeburg mit einer Klage gegen einen Impfstoffhersteller. Nur
wenige Impfschäden sind überhaupt anerkannt.

Halle (dpa/sa) - In Sachsen-Anhalt sind bislang vier Fälle von
Impfschäden infolge von Corona-Impfungen anerkannt worden. Damit
kamen im vergangenen Jahr keine neuen anerkannten Gesundheitsschäden
dazu, wie eine Sprecherin des Landesverwaltungsamtes mitteilte.
Insgesamt habe es 365 Anträge auf Anerkennung von Impfschäden
gegeben. Hier gab es auch im vergangenen Jahr noch weiter Anträge. 

Bei den vier anerkannten Fällen handele es sich um drei
vorübergehende und eine dauerhafte Gesundheitsstörung. Vor einer
Woche hatte das Landgericht Magdeburg die Klage eines 59 Jahre alten
Mannes aus dem Salzlandkreis abgewiesen, der wegen eines
Herzinfarktes gegen einen Impfstoffhersteller geklagt hatte. 

Zusammenhang zwischen Impfung und Krankheit oft nicht erkennbar

In Sachsen-Anhalt wurden laut Bundesgesundheitsministerium mehr als
1,6 Millionen Menschen gegen Corona geimpft. Bei einer Anerkennung
einer Gesundheitsstörung infolge einer Impfung gibt es finanzielle
Unterstützung. Bis zu einer Dauer von sechs Monaten gehe man von
einer vorübergehenden Störung aus, danach von einer dauerhaften.

Unter den angegebenen Gesundheitsstörungen bei den Anträgen waren
laut Landesverwaltungsamt Müdigkeit, Kopf- und Gelenkschmerzen, Seh-,
Konzentrations- und Empfindungsstörungen sowie Myokarditis
(Herzmuskelentzündung), Lungenembolie und Schlaganfall. Oftmals habe
aber kein kausaler Zusammenhang zwischen der angegebenen
Gesundheitsstörung und der Corona-Impfung hergestellt werden können. 


 

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