Kind krank? Krankengeld meist Sache der Mütter

Eltern können für 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld bekommen, wenn ihr
Kind krank ist. Langjährige Trends zeigen klar, wer in der Familie
zuständig ist.

Berlin (dpa) - Aller Bekenntnisse zur Gleichstellung von Mann und
Frau zum Trotz kümmern sich seit Jahren rund dreimal so häufig Frauen
wie Männer um erkrankte Kinder daheim. Das geht aus Daten der
Krankenkasse Barmer hervor, die der Deutschen Presse-Agentur in
Berlin vorliegen. So wurden vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
rund 293 000 entsprechende Anträge von Frauen und rund 104 000
Anträge von Männern gestellt, die bei der Krankenkasse versichert
waren. Der Trend ist seit Jahren ungebrochen - das zeigen frühere
Zahlen der mit rund neun Millionen Versicherten zweitgrößten
deutschen Krankenkasse.

So beantragten 2020 rund 183.000 Frauen und 58.000 Männer bei der
Barmer Kinderkrankengeld, im Jahr davor waren es 250.000 und 80.000.
Die Zahlen für 2018: 258.000 Frauen und 80.000 Männer. Und für 2017:

241.000 Frauen und 71.000 Männer.

«Frauen bleiben häufiger zu Hause»

Barmer-Vorstandschef Christoph Straub sagte, die Erhebung zeige, dass
Frauen nach wie vor die Hauptlast bei der Kinderbetreuung trügen.
«Sie bleiben häufiger zu Hause, um bei Krankheit des Kindes die
Betreuung sicherzustellen.» 

Das Ungleichgewicht zwischen Frauen und Männern zeigt sich auch bei
den Zahltagen. So registrierte die Barmer im Jahr 2021 etwa 1,33
Millionen Zahltage, 975.000 von Frauen und 355.000 von Männern. Im
Jahr 2022 waren es etwa 1,22 Millionen Zahltage. 920.000 entfielen
auf Frauen und 302.000 auf Männer. Im Jahr 2023 wurden bis Ende
Dezember etwa 879.000 Zahltage erfasst, 654.000 von Frauen und
224.000 von Männern.

Wie viele Tage man nehmen kann

Eltern haben seit 1. Januar einen erweiterten Anspruch auf
Kinderkrankengeld. Pro Kind kann ein Elternteil die Leistung seither
für 15 statt für zuvor zehn Tage im Jahr beantragen. Für
Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch auf 30 Tage je Kind.
Elternteile mit mehr als zwei Kindern können für bis zu 35 Tage
Kinderkrankengeld erhalten, Alleinerziehende mit mehr als zwei
Kindern für bis zu 70 Tage. In den Jahren 2021 bis 2023 wurden die
Kinderkrankentage pandemiebedingt erhöht. Diese Regelung war Ende
Dezember 2023 ausgelaufen.

Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des
ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Eltern können es bei ihrer
Krankenkasse beantragen - auch Eltern im Homeoffice.
Kinderkrankengeld gibt es für jedes gesetzlich versicherte Kind, das
jünger als 12 Jahre alt ist. Für einzelne Tage kann das
Kinderkrankengeld flexibel genommen werden - zum Beispiel an zwei von
fünf Tagen in einer Woche. 

Können Kinderkrankentage übertragen werden?

Was tun, wenn ein Elternteil seinen Anspruch auf Kinderkrankengeld
ausgeschöpft hat und dem anderen Elternteil noch Kinderkrankentage
zustehen? Dann besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Übertragung
noch übriger Kinderkrankentage. Jedoch können Kinderkrankentage im
Einverständnis mit dem Arbeitgeber des Elternteils, das die
Kinderkrankentage bereits ausgeschöpft hat, übertragen werden.

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