Mütter bei Betreuung kranker Kinder weiter gefordert

Wenn kranke Kinder betreut werden müssen, können berufstätige Eltern

zu Hause bleiben und Kinderkrankengeld beantragen. Es sind zumeist
Mütter, die das nutzen.

 

Schwerin (dpa/mv) - Mütter übernehmen nach wie vor den Großteil der
Betreuung kranker Kinder. Wie aus Daten der Barmer-Ersatzkasse
hervorgeht, beantragten im Vorjahr in Mecklenburg-Vorpommern Frauen
fast zweieinhalbmal so oft Kinderkrankengeld wie Männer. 

So seien beim Barmer-Landesverband etwa 23.000 Anträge von Frauen und
9.160 Anträge von Männern gestellt worden. Bundesweit war der Anteil
der berufstätigen Frauen, die bei ihren kranken Kindern zu Hause
blieben, fast dreimal so hoch. Mit landesweit etwa 268.000
Versicherten und einem Bevölkerungsanteil von 17 Prozent ist die
Barmer zweitgrößte Krankenkasse in Mecklenburg-Vorpommern.

«Das Kinderkrankengeld ist ein wichtiges Instrument, um Belastungen
von Eltern zu mindern und eine gesunde Umgebung für Familien zu
schaffen. Allerdings zeigt unsere Untersuchung auch, dass Frauen nach
wie vor die Hauptlast bei der Kinderbetreuung tragen», konstatierte
Barmer-Landesgeschäftsführer Henning Kutzbach. 

Krankschreibungen rückläufig 

Im Vergleich zu den Corona-Jahren 2021 und 2022 sei die Zahl der
Anträge zurückgegangen. Während 2021 bei der Barmer landesweit 41.000

Anträge auf Kinderkrankengeld gestellt wurden, seien es 2023
insgesamt noch 32.160 gewesen. Wie die Datenanalyse weiter ergab,
blieben bei der Barmer versicherte Frauen insgesamt 54.640 Tage bei
ihren kranken Kindern zu Hause, Männer 20.960 Tage. 

Laut Kutzbach haben seit Beginn dieses Jahres Eltern einen
erweiterten Anspruch auf Kinderkrankengeld. Pro Kind kann ein
Elternteil die Leistung jetzt für 15 statt für 10 Tage im Jahr
beantragen. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch auf 30 Tage
je Kind. Elternteile mit mehr als zwei Kindern können für bis zu 35
Tage Kinderkrankengeld erhalten, Alleinerziehende mit mehr als zwei
Kindern für bis zu 70 Tage. 

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