Tödliches Autorennen - Angeklagte stellt Experten vor Rätsel

Es ist eine verhängnisvolle Raserei, zwei Jungen sterben bei einem
verbotenen Autorennen. Im Mordprozess fragt sich das Gericht: Was
geht im Kopf der Angeklagten vor? Die Antwort fällt schwer.

Hannover (dpa/lni) - Im neuerlichen Mordprozess wegen eines
verbotenen Autorennens mit zwei toten Kindern bescheinigen die
Sachverständigen der Hauptangeklagten manipulative Tendenzen. Die
Aussagen der 41-Jährigen «wirkten manipulativ, künstlich und
einstudiert», wie der forensische Psychiater Felix Wedegärtner im
Landgericht Hannover sagte. Für die Neuauflage des Mordprozesses gilt
eine Antwort auf die Frage, ob die Frau einen bedingten Tötungs- und
Gefährdungsvorsatz hatte, als entscheidend. Der Prozess könnte sich
in die Länge ziehen, ein zusätzlicher Verhandlungstag (25. Juli)
wurde vorsorglich anberaumt.

Die Kommunikation der 41-Jährigen sei strategisch und auf Täuschung
angelegt, es sei «alles ganz oberflächlich», sagte Wedegärtner.
Gutachterin Susanne Cordes Welzel erklärte, anhand der wenigen
Materialien seien Empathielosigkeit und Verantwortungslosigkeit bei
der Frau zu erkennen.

Verurteilung wegen Mordes kommt in Betracht

In der Neuauflage des Prozesses geht es für die 41-jährige Polin und
den gleichaltrigen mitangeklagten Deutsch-Italiener um viel:
Richterin Britta Schlingmann sagte zur Prozesseröffnung, es komme
eine Verurteilung etwa wegen Mordes, versuchten Mordes, gefährlicher
Körperverletzung sowie wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens
mit Todesfolge in Betracht. Mögliche Mordmerkmale könnten Heimtücke
und niedrige Beweggründe sein. Die Sachverständigen konnten nur wenig
zur Persönlichkeit der Frau beitragen. Sie habe im Gespräch «nicht
authentisch» gewirkt, sagte Wedegärtner.

Der Fall muss am Landgericht neu verhandelt werden, weil der
Bundesgerichtshof das vorherige Urteil vom April 2023 wegen
Rechtsfehlern weitgehend aufhob - die Hauptangeklagte war zu sechs
Jahren Gefängnis verurteilt worden, der mitangeklagte zweite
Autofahrer zu vier Jahren. Ursprünglich wurden die beiden 41-Jährigen
wegen Mordes beziehungsweise Beihilfe zum Mord angeklagt, verurteilt
wurden sie wegen unerlaubten Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge.

Möglicherweise weitere Zeugenbefragungen?

Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass die 41-Jährigen sich im
Februar 2022 auf einer Straße in Barsinghausen im Raum Hannover ein
verbotenes Autorennen geliefert hatten. Demnach sollen sie mit bis zu
180 Kilometern pro Stunde nebeneinanderher gerast sein - erlaubt war
Tempo 70. In einer Kurve verlor die Frau die Kontrolle über ihren
Wagen, es kam zum Zusammenstoß mit entgegenkommenden Autos. Der Wagen
einer Familie wurde auf einen Acker geschleudert, die angeschnallten
zwei und sechs Jahre alten Jungen auf der Rückbank starben.

Eine Anwältin der 41-Jährigen regte wegen der Schwierigkeiten, sich
ein Bild von der Persönlichkeit der Frau ein Bild zu machen, weitere
Zeugenbefragungen an. So sollten eine Tochter der Angeklagten sowie
Arbeitskollegen für mehr Licht im Dunkel sorgen. 

Verhandlung könnte länger dauern als geplant

Ursprünglich waren für den Prozess drei Verhandlungstage angesetzt,
die Plädoyers sollten bereits am (heutigen) Freitag gehalten werden.
Das wurde nun auf den nächsten Termin am kommenden Mittwoch vertagt,
für den bisher die Urteilsverkündung vorgesehen war. Das könnte sich

nun verzögern. 

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