Bewährungsstrafe im Hamburger Prozess um Umsturzpläne

Reichsbürger planten laut Gericht einen Umsturz. Ein 67-Jähriger aus
Schleswig-Holstein unterstützte die Gruppe dabei. Nun ist er dafür in
Hamburg verurteilt worden.

Hamburg (dpa) - Er unterstützte sogenannte Reichsbürger bei ihren
Umsturzplänen: Dafür hat das Hanseatische Oberlandesgericht einen
67-Jährigen aus dem Raum Bad Bramstedt in Schleswig-Holstein zu einer
Freiheitsstrafe von zwei Jahren zur Bewährung verurteilt. 

Der Staatsschutzsenat in Hamburg sah es als erwiesen an, dass der
Angeklagte eine terroristische Vereinigung unterstützte und bei der
Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens half. Zudem habe
er Waffenrechtsverstöße begangen.

Laut Gericht hatte der Mann sich Anfang 2022 der sogenannten
Kaiserreichsgruppe angeschlossen. Diese Gruppierung habe das Ziel
verfolgt, in Deutschland ein autoritär geprägtes Regierungssystem
nach dem Vorbild der Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 zu
errichten. Das sei keine Gruppe harmloser Spinner gewesen, sondern
eine hochgefährliche Vereinigung, sagte die Vorsitzende Richterin.

Vor dem Umsturz wollte die Vereinigung nach Angaben der Hamburger
Generalstaatsanwaltschaft einen länger andauernden und
flächendeckenden Stromausfall in Deutschland herbeiführen.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sollte von
Bewaffneten während einer live übertragenen Talkshow entführt werden.


Abstruse Aussagen im Prozess

Der Angeklagte habe auch auf die Unterstützung Russlands gesetzt,
sagte die Vorsitzende Richterin. Was er dazu im Prozess gesagt habe,
sei dermaßen abstrus, dass man nur den Kopf schütteln könne. 

«Sie übernahmen organisatorische Aufgaben für die Gruppierung», sag
te
die Vorsitzende Richterin zu dem Angeklagten. Er sei zudem in die
Erörterung der Waffenbeschaffung eingebunden gewesen. Nach
Überzeugung des Gerichts war der kräftige 67-Jährige jedoch kein
Haupttäter. Zurzeit laufen gibt es weitere Verfahren gegen sogenannte
Reichsbürger in Deutschland. 

Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Hamburg Prozess eine
Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten beantragt, die
Verteidigung auf nicht mehr als zwei Jahre plädiert. Das Urteil ist
noch nicht rechtskräftig.

Vorwürfe bei Prozessbeginn eingestanden

Zu Prozessbeginn Ende Mai hatte der Mann die Anklagevorwürfe
eingestanden. Der Angeklagte hatte erklärte, er habe sich schon immer
sehr für deutsche Geschichte interessiert und während der
Corona-Maßnahmen Kontakt zu Gleichgesinnten gefunden. Man habe in
Chatgruppen über Telegram kommuniziert. «Dadurch rutschte man in
diese Szene rein», sagte er. Seit dem 22. Februar 2022 habe er von
den Umsturzplänen gewusst. 

Seine Aussage, er habe sich aber im weiteren Verlauf von den
Planungen distanziert, nahm ihm das Gericht aber nicht ab. Seine
Anruf-Versuche beim Verfassungsschutz, bei denen er nach eigenen
Angaben die Behörden warnen wollte, bezeichnete die Vorsitzende
Richterin als halbherzig. «Sie hätten jederzeit eine
Polizeidienststelle aufsuchen können», betonte sie.

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