Bayern lässt Cannabisclubs bei Genehmigungen weiter warten

Seit dem 1. Juli dürfen spezielle Vereinigungen in Deutschland unter
strengen Regeln Cannabis für Mitglieder anbauen - zumindest laut
Gesetz. Bis zum eigentlichen Start kann es in Bayern noch dauern.

München (dpa/lby) - Wer in Anbauvereinigungen in Bayern legal
Cannabis züchten will, muss sich bis zum Startschuss noch eine Weile
gedulden. Für eine Genehmigung müssten die Betreiber nachweisen, dass
sie zu Beratung und Prävention ausreichend geschult worden seien,
sagte ein Sprecher des Landesamts für Gesundheit und
Lebensmittelsicherheit (LGL). Entsprechende Schulungen in Bayern vom
Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung seien aber erst ab
September geplant. 

Warten auf ein Mustercurriculum

Zwar könnten sich Betreiber der auch als «Cannabis Social Clubs»
bekannten Anbauvereinigungen auch anderswo schulen lassen. Dann
müssen sie laut LGL aber eine von der vom jeweiligen Bundesland
anerkannten Institution «signierte detaillierte Beschreibung der
Schulungsinhalte vorlegen». Das LGL prüfe dann «eine mögliche
Anerkennung der Qualifikation». Zum Abgleich solle ein
Mustercurriculum des Bundesgesundheitsministeriums dienen, das die
Länder aber wohl erst im August bekommen werden.

Zwölf Anträge, keine Genehmigung

Bisher sind beim LGL nach Behördenangaben zwölf Anträge für
Anbauvereinigungen in Bayern eingegangen, grünes Licht wurde bisher
in keinem Fall gegeben. 

Das bayerische Gesundheitsministerium hatte vor der Legalisierung der
Anbauvereinigungen zum 1. Juli mehrfach angekündigt, die Regeln
entsprechend der Maxime der CSU-geführten Staatsregierung maximal
restriktiv auszulegen und zu kontrollieren. Dazu wird eine eigene
zentrale Einheit beim LGL aufgebaut.

Mindestens vier Kontrollen im Jahr geplant

Das Erlaubnisverfahren in Bayern sei «auf Prävention ausgerichtet»,
betonte Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) im Vorfeld. Zum
Prozess gehörten dabei «auch Vor-Ort-Begehungen in Zusammenarbeit mit
der Polizei und Anhörungen der betroffenen Kommunen». Zudem wird jede
Anbauvereinigung laut Ministerium einmal pro Quartal vor Ort
kontrolliert, bei Bedarf auch häufiger. 

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