Barmer: Kinderbetreuung im Krankheitsfall meist Frauensache

Eltern können Kinderkrankengeld bekommen, wenn ihr Kind krank ist.
Frauen beantragen die Leistung in Thüringen deutlich öfter als
Männer, wie Daten der Barmer-Krankenkasse zeigen.

Erfurt (dpa/th) - In Thüringen beantragen Frauen mehr als doppelt so
häufig Kinderkrankengeld wie Männer. Das geht aus einer aktuellen
Analyse der Barmer-Krankenkasse hervor. Demnach wurden im vergangenen
Jahres 9.809 entsprechende Anträge von Frauen und 4.483 Anträge von
Männern gestellt, die bei der Krankenkasse versichert waren. Frauen
würden nach wie vor die Hauptlast bei der Kinderbetreuung tragen,
sagte Landesgeschäftsführerin Birgit Dziuk.

Insgesamt sei das Kinderkrankengeld bis Ende vergangenen Jahres
14.292 Mal beantragt worden. In den Jahren 2021 und 2022 seien in
Thüringen jeweils rund 18.500 entsprechende Anträge auf die
Geldleistung gestellt worden, hieß es.

Eltern haben seit 1. Januar 2024 einen erweiterten Anspruch auf
Kinderkrankengeld. Pro Kind kann ein Elternteil die Leistung jetzt
für 15 statt für regulär 10 Tage im Jahr beantragen. Für
Alleinerziehende erhöhte sich der Anspruch auf 30 Tage je Kind.
Elternteile mit mehr als zwei Kindern können für bis zu 35 Tage
Kinderkrankengeld erhalten, Alleinerziehende mit mehr als zwei
Kindern für bis zu 70 Tage. In den Jahren 2021 bis 2023 wurden die
Kinderkrankentage pandemiebedingt erhöht. Diese Regelung war Ende
Dezember 2023 ausgelaufen.

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