RSV-Schutz für Babys auf Kassenkosten in Sicht

Infektionswellen mit dem Erreger RSV machten schon vielen
Kleinkindern und Eltern zu schaffen - und auch Praxen und Kliniken.
Nun soll ein Anspruch auf eine vorbeugende Immunisierung kommen.

Berlin (dpa) - Für Neugeborene und Säuglinge soll ein empfohlener
Schutz gegen Atemwegserkrankungen mit dem Erreger RSV bald auf
Kassenkosten möglich sein. Das sieht ein Verordnungsentwurf des
Bundesgesundheitsministeriums vor. Dafür soll ein Anspruch auf eine
Immunisierung mit dem Antikörper-Wirkstoff Nirsevimab bis zur
Vollendung des ersten Lebensjahres unabhängig von Risikofaktoren
kommen. Dies soll bereits zum Beginn der RSV-Saison im Herbst in den
Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden,
wie es auf Anfrage hieß.

Hintergrund ist eine entsprechende Empfehlung der Ständigen
Impfkommission (Stiko) von Ende Juni. Eine Infektion mit dem
Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV) ist bei Säuglingen und Kindern
die häufigste Ursache von Erkrankungen der unteren Atemwege. Jährlich
kommen deswegen nach Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) etwa 25
000 Säuglinge ins Krankenhaus. Rund 200 000 Säuglinge mit RSV werden
ambulant behandelt. Das Virus wird über Tröpfchen übertragen. 

Spritze soll schwere Verläufe verhindern 

Wie das Ministerium im Entwurf erläutert, sollen mit dem umfassenden
Anspruch auf RSV-Schutz schwere Krankheitsverläufe, Behandlungen auf
der Intensivstation oder auch Todesfälle bei Neugeborenen und
Säuglingen verhindert werden. Zugleich sollen Engpässe und
Überlastungen in Kinderarztpraxen und Kliniken vermieden werden, die
es zuletzt bei RSV-Wellen gegeben hatte. Die Präventionsmaßnahme
werde damit Gegenstand der Regelversorgung der gesetzlichen
Krankenkassen.

Husten, Niesen und Fieber 

Bei Kindern zeigt sich eine RSV-Infektion meist zuerst durch eine
laufende Nase und fehlenden Appetit. Der Rachen kann entzündet sein.
«Husten und Niesen folgen, und häufig tritt Fieber auf», schreibt die

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auf ihrer Webseite. In
der Folge seien Bronchitis und Lungenentzündung möglich. Bei schwerem
Verlauf könne eine künstliche Beatmung nötig sein. 

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