BGH prüft Verurteilung von Familienrichter im August

Vor etwa einem Jahr wird ein Richter verurteilt, weil er
Corona-Schutzmaßnahmen an zwei Schulen kippen wollte. Gegen das
Urteil wendet er sich nun an den Bundesgerichtshof - und nicht nur
er.

Karlsruhe (dpa/th) - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe
beschäftigt sich Ende August mit der Verurteilung eines
Familienrichters, der mit einer Entscheidung unter anderem die
Corona-Maskenpflicht an zwei Weimarer Schulen kippen wollte. Das
Landgericht Erfurt hatte den Mann im vergangenen August der
Rechtsbeugung schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von
zwei Jahren verurteilt - ausgesetzt zur Bewährung. Sowohl der
Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft hätten gegen das Urteil
Revision eingelegt, teilte der BGH mit. Darüber wolle der Karlsruher
Senat am 28. August verhandeln.

Der Familienrichter des Amtsgerichts Weimar hatte im April 2021 mit
einer von ihm verfassten Entscheidung unter anderem verfügt, dass
Kinder an zwei Schulen in Weimar entgegen des damals geltenden
Hygienekonzepts des Thüringer Bildungsministeriums keine
Corona-Masken im Unterricht tragen müssten. Dazu hatte er mehrere
Gutachten eingeholt und diese in seiner Entscheidung zitiert. Seine
Entscheidung wurde später durch Folgeinstanzen aufgehoben. Er war für
derartige Entscheidungen gar nicht zuständig.

Die Staatsanwaltschaft Erfurt hatte den Familienrichter wegen
Rechtsbeugung angeklagt und drei Jahre Haft gefordert - nicht, weil
er eine juristisch umstrittene Entscheidung getroffen hatte, sondern,
weil er an der Vorbereitung des seiner Entscheidung zugrundeliegenden
Verfahrens selbst mitgewirkt hatte. Die Verteidiger des Juristen
hatten einen Freispruch für ihn beantragt.

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