Bislang 28 anerkannte Corona-Impfschäden in Sachsen

Millionen ließen sich gegen Corona impfen und verspürten leichte
Nebenwirkungen. Manche erlitten bleibende Schäden. In Sachsen wurden
jedoch bisher nur wenige Fälle anerkannt.

Leipzig (dpa/sn) - In Sachsen sind bislang 28 Fälle von Impfschäden
infolge von Corona-Impfungen anerkannt worden. Mit Stand vom 22. Juli
seien insgesamt 709 beantragte Entschädigungsverfahren registriert
worden, teilte der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV) auf Anfrage
mit. Demnach wurden hiervon 624 beschieden. Weitere 11 Verfahren
haben sich auf sonstige Art erledigt - etwa weil sich der Impfort
nicht in Sachsen befand. 

Eine statistische Erhebung der Höhe der sich hieraus ergebenden
bereits gezahlten Entschädigungen sei nicht möglich. Den Angaben
zufolge wurde in 596 Verfahren mangels Kausalzusammenhanges zwischen
den geltend gemachten Gesundheitsstörungen und der Covid-19-Impfung
der Entschädigungsanspruch abgelegt. Entsprechend seien 74 Verfahren
noch in Bearbeitung.

Millionen von Impfungen im Freistaat

In Sachsen wurden nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI)
bislang rund 7,8 Millionen Corona-Impfungen verabreicht. Bei einer
Anerkennung einer Gesundheitsstörung infolge einer Impfung gibt es
finanzielle Unterstützung. Bis zu einer Dauer von sechs Monaten gehe
man von einer vorübergehenden Störung aus, danach von einer
dauerhaften. Einen Antrag auf die Anerkennung eines Impfschadens und
Entschädigung können Menschen stellen, die sechs Monate nach der
Impfung noch über Gesundheitsschäden klagen.

Zu den Gesundheitsstörungen, die als Impfschaden anerkannt werden
können, zählen unter anderem Myokarditis (Herzmuskelentzündung),
Thrombosen oder die Transverse Myelitis, eine seltene
neuroimmunologische Erkrankung, bei der es zu einer Entzündung des
Rückenmarks kommt. 

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