Vorschlag für mehr Organspenden zu Lebzeiten

In Deutschland müssen Tausende Patienten lange auf Spenderorgane
warten. Die Debatte über zusätzliche Möglichkeiten nimmt weiter Fahrt

auf.

Berlin (dpa) - Im Ringen um mehr lebensrettende Organspenden kommen
weitere Vorschläge ins Gespräch. Die FDP-Rechtsexpertin Katrin
Helling-Plahr regte eine Ausweitung der Möglichkeiten zu Lebzeiten
von Spenderinnen und Spendern an. Sie begrüßte einen vom
Bundeskabinett dazu auf den Weg gebrachten Gesetzentwurf. Teilweise
Beschränkungen nur auf Nierenspenden seien aber nicht
nachvollziehbar, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. «Denn das
Transplantationsgesetz erlaubt schon jetzt etwa unter Verwandten auch
die Übertragung anderer Organe wie von Teilen der Leber, der Lunge,
des Darms oder der Bauchspeicheldrüse.»

Den Gesetzesplänen zufolge sollen Nierenspenden künftig auch zwischen
zwei unterschiedlichen Paaren erlaubt sein. Wenn dies unter
Spendepaaren (Spender/Empfänger) medizinisch nicht möglich ist, soll
die Niere dann nicht nur an die geplante nahestehende Person gehen
dürfen, sondern «über Kreuz» an einen passenden Empfänger, der mi
t
seinem vorgesehen nahestehenden Spender ebenfalls nicht kompatibel
ist. Im Gegenzug geht die Spenderniere des anderen Paares dann an die
Empfängerin oder den Empfänger des ersten Paares.

Helling-Plahr sagte: «Wieso Überkreuzspenden nun nur bei Nieren
gesetzlich zugelassen werden sollten, erschließt sich nicht.» Daher
werde die Sinnhaftigkeit und Praktikabilität einer solchen
Beschränkung in den Beratungen im Bundestag zu diskutieren sein. Die
Abgeordnete begrüßte auch die vorgesehene Möglichkeit zu
uneigennützigen Nierenspenden, ohne den Empfänger zu kennen. Die
FDP-Fraktion fordere seit langem, das Potenzial der altruistischen
Lebendspende besser zu nutzen, um Betroffenen, die dringend auf ein
Organ warten, zu helfen. 

Thema im Bundestag ist auch eine Reform der Regeln für Organspenden
nach dem Tod. Eine Abgeordnetengruppe stellte dazu eine
fraktionsübergreifende Initiative vor, die auf die gesetzliche
Einführung einer Widerspruchsregelung zielt. Das heißt, dass zunächst

alle als Spender gelten sollen - es sei denn, man widerspricht.
Derzeit sind Organentnahmen nur mit ausdrücklicher Zustimmung
erlaubt. Ein erster Anlauf für eine Widerspruchslösung war 2020 im
Bundestag gescheitert.

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