Prozess um wirkungsloses Krebsmittel: Schuldsprüche geändert

Es war der längste Prozess in der Geschichte des Landgerichts
Ingolstadt. Nun hat der Bundesgerichtshof dennoch einzelne
Rechtsfehler gesehen.

Ingolstadt/Karlsruhe (dpa/lby) - Nach der Verurteilung zweier
Angeklagter wegen des Verkaufs eines wirkungslosen Krebsmittels an
eine Reihe schwer kranker Patienten hat der Bundesgerichtshof (BGH)
die Schuldsprüche geringfügig geändert. Aufgrund der Revisionsanträ
ge
der Beschuldigten stellten die Richter in Karlsruhe fest, dass die
Vorwürfe in zwei Fällen wegen Verjährung entfallen. In etlichen
anderen Fällen bleibt es hingegen bei den Schuldsprüchen.

Das Landgericht Ingolstadt hatte im Juni 2023 eine Heilpraktikerin
und den Anbieter des angeblichen Wundermittels zu Gefängnisstrafen
verurteilt. Die Frau bekam eine dreijährige Haftstrafe, den Mann
verurteilte die Kammer zu insgesamt sechs Jahren und neun Monaten
Gefängnis. Im Fall des Mannes war es auch zu Rechtsfehlern im Kontext
der Auslieferung des Angeklagten aus Zypern gekommen, wie der BGH
feststellte.

In seinem Fall muss nun ein Gericht noch einmal die Gesamtstrafe neu
festlegen. Im Fall der verurteilten Frau bestätigte der BGH hingegen
die ausgesprochene Haftstrafe.

Opfer des Schwindels um das nicht zugelassene Medikament waren
Patienten, die Krebs oder andere schwere Erkrankungen hatten. Teils
waren die Betroffenen bereits vor der Verurteilung der Beschuldigten
gestorben. Das Verfahren in Ingolstadt lief zwei Jahre lang, 64
Verhandlungstage waren nötig. Es war der bis dahin längste Prozess in
der Geschichte des Ingolstädter Gerichts.

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