Eilantrag gegen Masernimpfung von Schulkindern erfolglos

Wer eingeschult wird oder bald in die Kita kommt, muss dort seinen
Impfausweis vorlegen: Seit 2020 gilt Masern-Impfpflicht. Eltern, die
vor Gericht dagegen vorgehen wollten, sind abermals gescheitert.

Münster (dpa/lnw) - Eltern müssen den Masern-Impfschutz ihrer
schulpflichtigen Kinder nachweisen oder riskieren ein Zwangsgeld. Das
hat das Oberverwaltungsgericht Münster in einem Streitfall aus
Schieder-Schwalenberg im Kreis Lippe entschieden, wie aus einer
Mitteilung zu einem Beschluss von Dienstag vergangener Woche (16.
Juli) hervorgeht. Angesichts eines hohen Infektionsrisikos und zum
Schutz von anderen sei weder die Nachweispflicht noch ihre
Durchsetzung per Zwangsgeld unverhältnismäßig, begründeten die
Richter. 

Die Eltern hatten sich per Eilantrag dagegen wehren wollen, der
Schule einen Nachweis für ihr Kind über den ausreichenden Impfschutz
oder eine Immunität gegen Masern vorzulegen. Dies hatte nun wie schon
in erster Instanz jedoch keinen Erfolg. Dem Argument der Eltern,
ihnen verbliebe anders als etwa durch Verzicht auf einen Kita-Besuch
wegen der Schulpflicht keine Entscheidungsfreiheit, folgten die
Richter nicht. 

Zwar müsse das Kind zur Schule gehen, das mache aber die Regelung
nicht verfassungswidrig. Wie auch in vorschulischen
Betreuungseinrichtungen greife in der Schule das legitime Ziel,
vulnerable, weil selbst nicht impffähige Menschen vor einer für sie
gefährlichen Masernerkrankung zu schützen, betonten die Richter.

Masernimpfpflicht soll vor Ausbrüchen schützen

Seit März 2020 gilt eine Impfpflicht gegen Masern, die bei Kitas und
Schulen ansetzt. Um ein Zirkulieren des hochansteckenden Virus und
Ausbrüche zu verhindern, müssen mindestens 95 Prozent der Bevölkerung

immun sein.

Symptome sind etwa Fieber, Bindehautentzündung und der typische
Hautausschlag. Als Komplikationen können Mittelohr- und
Lungenentzündungen, sehr selten eine Gehirnentzündung auftreten. Eine
Infektion schwächt häufig für längere Zeit das Immunsystem. Wer
einmal Masern hatte, ist immun.

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