Gericht überprüft Schließungen von Geschäften während Corona

Während der Pandemie mussten anfangs Läden mit mehr als 800
Quadratmeter Fläche schließen. War diese Größenbegrenzung rechtmä
ßig?

Leipzig (dpa) - In der Frühphase der Corona-Pandemie durften
Geschäfte mit einer Fläche von mehr als 800 Quadratmetern nicht
öffnen. Auch Absperrungen zur Begrenzung der Verkaufsfläche waren
nicht gestattet. Ob das rechtens war, darüber verhandelt am
Donnerstag (Beginn: 10.00 Uhr) das Bundesverwaltungsgericht in
Leipzig. Wann eine Entscheidung fällt, war nach Angaben eines
Gerichtssprechers noch nicht absehbar.

Geklagt hat die Betreiberin eines Elektronikmarktes in Sachsen. Sie
beruft sich auf ihr Grundrecht der Berufsfreiheit und auf den
Gleichbehandlungssatz des Grundgesetzes. Mit rund 1400 Quadratmetern
überschritt der Markt in Görlitz die umstrittene Größenbegrenzung.
 

Konkret geht es in dem Verfahren um eine sächsische
Corona-Schutzverordnung, die vom 20. April bis 3. Mai 2020 galt. Die
anderen Bundesländer hatten ähnliche Regelungen. Das sächsische
Oberverwaltungsgericht hatte die Verordnung als rechtmäßig
eingestuft. Über die Revision gegen dieses Urteil entscheidet nun das
Bundesverwaltungsgericht.

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