Amnestie-Regelung in Cannabis-Gesetz beschäftigt Justiz

Seit gut drei Monaten gilt das Gesetz zur Teil-Legalisierung von
Cannabis. Wegen der Amnestie-Regelung darin müssen zig Strafverfahren
geprüft werden - auch zuungunsten anderer Ermittlungen.

Dresden (dpa/sn) - Die Überprüfung Zigtausender Urteile im Zuge der
weitgehenden Legalisierung von Cannabis verschärft die ohnehin sehr
hohe Belastung der Staatsanwaltschaften in Sachsen. Der «immense»
Aufwand verursache einen «erheblichen Arbeitsanfall» bei
Staatsanwälten und beschäftige ebenso Rechtspflege und
Geschäftsstellen sehr stark, wie die Generalstaatsanwaltschaft auf
Anfrage mitteilte.

Über 29.200 anhängige Strafverfahren wurden bisher auf mögliche
Auswirkungen durch das Cannabis-Gesetz angeschaut. Darunter waren mit
Stand Mitte Juli 673 Fälle mit Straferlass sowie 1.030 Fälle, in
denen die Strafen vom Gericht ermäßigt oder neu festgesetzt werden
müssen.

Bisher wurden elf Inhaftierte freigelassen, aufgrund von Straferlass
oder weil die tatsächlich abgesessene Haftzeit über der gerichtlich
angeordneten liegt. Eine weitere Person blieb indes trotzdem hinter
Gittern, wegen einer anderen Sache.

«Vielzahl zusätzlicher Fälle» für Gerichte

Grund für den Aktencheck ist die im neuen Gesetz enthaltene
Amnestieregelung für Altfälle. Sie gilt besonders für
Ermittlungsverfahren, die noch laufen, und Urteile, bei denen
Geldstrafen bisher nicht bezahlt oder Gefängnisstrafen nicht
abgesessen wurden. Diese Verfahren müssen durchgesehen werden, um zu
klären, ob die Urteile ganz oder teils unter die beabsichtigte
Amnestie fallen.

Bei der ohnehin angespannten Personalsituation führt das zu
wachsenden Aktenbergen, andere Ermittlungssachen bleiben liegen.
Negative Folgen sind der Generalstaatsanwaltschaft aber bisher nicht
bekannt. Das Justizministerium spricht von «ganz erheblichem
Mehraufwand», der sich «trotz intensiver Vorbereitung nicht
vermeiden» lasse.

Auf die Strafgerichte käme «eine Vielzahl zusätzlicher Fälle» zu,

sagte ein Ministeriumssprecher. Und wenn zum 1. Januar 2025 die
Regelung zur Tilgung von Eintragungen aus dem Bundeszentralregister
in Kraft treten, wird mit einer nochmaligen Zunahme der
Arbeitsmehrbelastung in Staatsanwaltschaften gerechnet.

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