Vater und Onkel tot - Angeklagter: Habe zugestochen von Lukas Müller, dpa

Mordprozess am Landgericht Hamburg. Hat ein Mann zwei enge Verwandte
getötet? Gleich am ersten Tag äußert er sich.

Hamburg (dpa/lno) - Ein Mann soll seinen Vater und seinen Onkel mit
einem Messer getötet haben. Am Landgericht Hamburg begann nun der
Prozess. Der 32-Jährige ließ zum Auftakt über seinen Anwalt
mitteilen, es sei richtig, dass er zugestochen habe. Das habe sich
leider so abgespielt. Das Gericht gab keine Einschätzung ab, ob die
Aussagen als Geständnis bewertet werden. Der Mann ist wegen Mordes
und Totschlags angeklagt. Hintergrund der Attacke im Februar in
Hamburg-Billstedt soll nach Angaben des Verteidigers ein Streit über
die Unterbringung des 32-Jährigen in einer Psychiatrie gewesen sein.

Die Staatsanwältin sagte während der Anklageverlesung, der Vater sei
während des Angriffs wehrlos gewesen, weshalb es sich um einen
heimtückischen Mord handle. Die Attacke auf den Onkel sei als
Totschlag zu werten. Vor Prozessbeginn ging die Staatsanwaltschaft
von einer verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten aufgrund einer
psychischen Erkrankung aus. Ob dies der Fall ist, wird das Verfahren
klären müssen. 

Liegen Mordmerkmale vor?

Bevor die Aussagen des Angeklagten verlesen wurden, äußerte sich der
Verteidiger. Er sagte, die Anklage habe «Verwirrung ausgelöst». Es
störe ihn, dass die Anklagebehörde annehme, der Vater sei wehrlos
gewesen, als der Sohn ihn attackiert habe. Es sei anders gewesen,
sagte der Anwalt. Die älteren Männer hätten den Sohn gegen seinen
Willen in ein psychiatrisches Krankenhaus bringen wollen. Vor dem
Messerangriff habe es zudem eine Auseinandersetzung gegeben, bei der
geschubst worden sei. 

Die Vorsitzende Richterin betonte, es müsse während des Prozesses
geprüft werden, ob Mordmerkmale vorliegen. Heimtücke ist ein
sogenanntes Mordmerkmal. Heimtückisch tötet, wer Arg- und
Wehrlosigkeit ausnutzt.

Angeklagter: Vater drohte mit Klinik

Sein Vater habe ihn unter Druck gesetzt, mit dem Ziel, ihn in eine
psychiatrische Klinik zu bringen, führte der Angeklagte über seinen
Verteidiger aus. Der Vater habe gedroht, er bringe ihn in eine Klinik
oder an einen schlimmeren Ort. 

Der Vater soll sich nach Auffassung des 32-Jährigen mit einem Arzt
abgesprochen haben, damit der Mediziner eine entsprechende
Überweisung ausstellt. Vater und Arzt hätten sich zugezwinkert, das
habe er beobachtet, hieß es in den Aussagen des Sohnes. In der
Arztpraxis habe er den Arzt aufgefordert, die Überweisung
wegzuwerfen.

Bevor es zu dem Angriff kam, habe er im Auto gesessen, ließ der
Angeklagte verlesen. Er habe das Gefühl bekommen, er werde entführt.
Auch sein Onkel sei im Auto gewesen. Dann sei er ausgerastet. Während
des Ausbruchs habe er einmal auf seinen Vater eingestochen. Dann sei
der Onkel dazwischengegangen, und er habe auch diesen mit dem Messer
attackiert. Danach sei er geflohen, so der Angeklagte.

Prozesstermine bis Oktober angesetzt

Der Angeklagte ließ am Ende seiner Ausführung mitteilen: Er glaube
inzwischen, dass sein Vater es gut mit ihm gemeint habe. Er hätte ihn
aber nicht unter Druck setzen und hintergehen sollen. 

Der Angeklagte wurde in Hamburg geboren. Die Nationalität wurde
während der Verhandlung nicht genannt. Der Pressestelle des
Landgerichts lag die Nationalität des Mannes auf Rückfrage zunächst
nicht vor. Der Prozess soll am nächsten Donnerstag fortgesetzt
werden. Das Gericht hat vorläufig Verhandlungstermine bis zum 7.
Oktober angesetzt. 

 

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