Baerbock für parteiübergreifende Entscheidung zu Paragraf 218

Die Frage ist seit Jahren umstritten: Sollen Abtreibungen nicht mehr
strafbar sein? Außenministerin Baerbock will der Debatte neuen
Schwung geben - und macht einen Vorschlag zum Vorgehen im Parlament.

Hamburg (dpa) - Außenministerin Annalena Baerbock plädiert für eine
parteiübergreifende Bundestagsentscheidung ohne Fraktionszwang über
eine Aufhebung der Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen.
Ähnlich wie bei den Themen Sterbehilfe oder Organspende sei dies
«keine Frage für Koalitions- oder parteipolitische Scharmützel»,
sagte die Grünen-Politikerin in einer Diskussionsveranstaltung der
Wochenzeitung «Die Zeit» in Hamburg. Vielmehr gehe es um «so eine
wichtige gesellschaftlich-politische Frage, dass man
gruppenübergreifende Anträge macht».

«Meistens sind das dann auch die besten Debatten im Bundestag, weil
man nicht schon weiß: die Regierung sagt das, die Opposition sagt
das. Sondern wirklich jeder Abgeordnete aus seiner Überzeugung dann
argumentiert», begründete Baerbock ihren Vorstoß. Es gehe um die
Frage der Selbstbestimmung des eigenen Körpers von Frauen. Die
geltende Regelung, dass eine Abtreibung grundsätzlich strafbar sei,
sei «vollkommen aus der Zeit gefallen». Frauen müssten selbst über

ihren Körper entscheiden können. Die Frage gehöre nicht mehr ins
Strafrecht, sagte Baerbock. 

Die SPD-Fraktion hatte im Juni ein Positionspapier verabschiedet, in
dem sie sich für eine Aufhebung der Strafbarkeit von
Schwangerschaftsabbrüchen einsetzt. Die Grünen unterstützen den
Vorstoß, aus der Union gibt es heftige Kritik.

Schwangerschaftsabbrüche sind bisher laut Paragraf 218 des
Strafgesetzbuchs rechtswidrig. Tatsächlich bleibt ein
Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen aber straffrei,
wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Ohne Strafe bleibt ein
Abbruch zudem, wenn medizinische Gründe vorliegen oder wenn er wegen
einer Vergewaltigung vorgenommen wird. Über die Abschaffung des
Paragrafen wird seit Jahren gestritten. 

Zuletzt hatte eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission
empfohlen, Abtreibungen in den ersten Wochen der Schwangerschaft zu
entkriminalisieren. Ob es tatsächlich noch in der laufenden
Legislaturperiode zu einer Neuregelung kommt, ist unklar. 

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