RSV-Schutz für Babys auf Kassenkosten

Infektionswellen mit dem Atemwegserreger RSV machten schon vielen
kleinen Kindern und Eltern zu schaffen. Nun gibt es einen Anspruch
auf vorbeugende Immunisierung. Doch noch fehlt wohl der Impfstoff.

Berlin (dpa) - Ein empfohlener Schutz für Babys gegen
Atemwegserkrankungen mit dem Erreger RSV ist künftig auf Kassenkosten
möglich. Das teilte der Spitzenverband der gesetzlichen
Krankenversicherungen (GKV) nach getroffenen Regelungen zur
Abrechenbarkeit der Leistung für die Ärztinnen und Ärzte mit.
Allerdings fehlt es nach Medizinerangaben noch an Impfstoff.

Eine Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums legt seit Samstag
einen Anspruch auf eine einmalige Immunisierung mit dem
Antikörper-Wirkstoff Nirsevimab für Neugeborene und Säuglinge vor der

Vollendung des ersten Lebensjahres fest - und zwar unabhängig von
Risikofaktoren. Sie greift eine entsprechende Empfehlung der
Ständigen Impfkommission (Stiko) von Ende Juni auf.

Nicht genug Zeit für umfassenden Schutz

Das Produkt werde erst ab 11. Oktober im größeren Umfang zur
Verfügung stehen, sagte der Sprecher des Berufsverbandes der Kinder
und Jugendärzte, Jakob Maske, auf Anfrage der Deutschen
Presse-Agentur. «Wenn wir erst ab Mitte Oktober impfen, reicht die
Zeit nicht, um alle Kinder rechtzeitig zu erreichen», mahnte er.
«Zudem ist die Vergütung von 8,95 Euro für die Gabe einer Impfung
sehr gering», ergänzte der Mediziner. «Das ist so wenig, dass sich
keine Sonderimpfstunden lohnen werden.»

Bislang gebe es schon gewisse Importe von Nirsevimab aus europäischen
Ländern etwa für besonders gefährdete Säuglinge, «die aber offenb
ar
erheblich mehr Geld kosten und daher nicht in der Fläche angewendet
werden können», sagte Maske. 

Nirsevimab darf auch dann in Deutschland verwendet werden, wenn die
Beschriftung der Verpackung ausschließlich auf Französisch oder
Spanisch ist. Die Produkte seien pharmazeutisch identisch, erklärte
das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), das Bundesinstitut für Impfstoffe
und biomedizinische Arzneimittel, kürzlich. Um der Nachfrage
nachzukommen, dürfe der Hersteller Sanofi Winthrop Industrie im
September und Oktober Packungen des Arzneimittels aus Frankreich und
Spanien in Deutschland auf den Markt bringen.

Viele Säuglinge von RSV-Infekten betroffen

Eine Infektion mit dem Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV) ist bei
Babys eine häufige Ursache von Erkrankungen der unteren Atemwege.
Jährlich kommen nach Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) etwa
25.000 Säuglinge deshalb ins Krankenhaus. Rund 200.000 Säuglinge mit
RSV werden ambulant behandelt. Das Virus wird über Tröpfchen
übertragen.

Der Sprecher des GKV-Spitzenverbands, Florian Lanz, sagte der dpa, es
sei der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens gelungen, in kürzester
Zeit und rechtzeitig vor der Erkältungssaison eine Lösung zum Schutz
der Kleinsten zu finden. «Wir tragen so dazu bei, Neugeborene und
Säuglinge vor einer schweren RSV-Erkrankung zu schützen und ein
erhöhtes Versorgungsaufkommen in Arztpraxen und Krankenhausstationen
zu vermeiden.»

Empfohlene Zeiträume für Immunisierung

Babys, die zwischen April und September geboren werden, sollten
Nirsevimab möglichst vor Beginn ihrer ersten RSV-Saison erhalten,
erläuterte das Ministerium - also idealerweise von September bis
November. Babys, die von Oktober bis März zur Welt kommen, sollten es
möglichst bald nach der Geburt bekommen - am besten noch in der
Geburtseinrichtung oder spätestens innerhalb der ersten Lebenswoche.

Spritze soll schwere Verläufe verhindern

Wie das Ministerium im Entwurf erläutert, sollen mit dem umfassenden
Anspruch auf RSV-Schutz schwere Krankheitsverläufe, Behandlungen auf
der Intensivstation und auch Todesfälle bei Neugeborenen und
Säuglingen verhindert werden. Zugleich sollen Engpässe und
Überlastungen in Kinderarztpraxen und Kliniken vermieden werden, die
es zuletzt bei RSV-Wellen gegeben hatte. 

Husten, Niesen und Fieber

Bei Kindern zeigt sich eine RSV-Infektion meist zuerst durch eine
laufende Nase und fehlenden Appetit. Der Rachen kann entzündet sein.
«Husten und Niesen folgen, und häufig tritt Fieber auf», schreibt die

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auf ihrer Webseite. In
der Folge seien Bronchitis und Lungenentzündung möglich. Bei schwerem
Verlauf könne eine künstliche Beatmung nötig sein.

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