Unterspritzen: Gericht verbietet Vorher-Nachher-Bilder

Vorher und nachher: In der Werbung ein beliebtes Mittel, um positive
Effekte zu verdeutlichen. Aber nicht immer erlaubt, wie das
Oberlandesgericht Hamm jetzt entschieden hat.

Hamm (dpa) - Vorher-Nachher-Bilder für das Bewerben von Unterspritzen
mit Hyaluronsäure sind nach einem am Dienstag veröffentlichen Urteil
des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm verboten. Geklagt hatte die
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. 

Sie hatte ein Unternehmen aus Recklinghausen auf Unterlassen
verklagt, weil es für die angebotenen Behandlungen von Nase, Lippen,
Kinn oder anderen Teilen des Gesichts im Internet und den sozialen
Medien mit Vorher-Nachher-Bildern geworben hatte. Das OLG hat
Revision zugelassen, da die Frage bislang noch nicht
höchstrichterlich geklärt wurde. (Az.: 4 UKl 2/24, nicht
rechtskräftiges Urteil vom 29. August 2024)

Keine Anreize für Eingriffe mit gesundheitlichen Risiken

Nach Überzeugung des OLG verbietet das Heilmittelwerbegesetz (HWG)
zum Verbraucherschutz die Werbung mit den entsprechenden Bildern. So
sollen keine Anreize für Eingriffe mit gesundheitlichen Risiken,
Stichwort Schlauchbootlippen, geschaffen werden, die medizinisch
nicht notwendig sind. 

Die Verbraucherzentrale sah in dem eingesetzten Verfahren einen
operativen plastisch-chirurgischen Eingriff im Sinne des
Heilmittelwerberechts. Das beklagte Unternehmen bestreitet dies,
konnte sich aber vor dem 4. Zivilsenat des OLG mit seinen Argumenten
nicht durchsetzen. Weil es sich um einen instrumentellen Eingriff am
oder im Körper des Menschen, verbunden mit einer Gestaltsveränderung,
handelt, sei das Werbeverbot zu rechtfertigen.

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