Bundestag beschließt Steuerentlastungen

Kranken- und Pflegekassenbeiträge steigen, auf der anderen Seite gibt
es aber Entlastung bei den Steuern. Es bleibt mehr Netto vom Brutto.

Berlin (dpa) - Der Bundestag hat zusätzliche Entlastungen bei der
Einkommensteuer beschlossen. Der sogenannte Grundfreibetrag - also
der Teil des Einkommens, der nicht besteuert wird - wird rückwirkend
zum Jahresbeginn noch einmal um 180 Euro auf 11.784 Euro angehoben.
Zudem steigt der steuerliche Kinderfreibetrag noch einmal um 228 auf
6.612 Euro. Dieser Betrag kommt pro Elternteil hälftig noch auf den
Grundfreibetrag obendrauf und senkt die Steuerlast entsprechend
weiter. 

Die Entlastung soll laut Gesetz bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung
im Dezember rückwirkend für das ganze Jahr umgesetzt werden. Das
Netto vom Brutto müsste dann entsprechend höher ausfallen. Der
Bundesrat muss noch zustimmen.

Für das kommende Jahr sind weitere Anhebungen der Freibeträge
angekündigt. Die genaue Höhe steht noch nicht fest. 

Freibeträge werden regelmäßig erhöht

Die Freibeträge werden regelmäßig erhöht. Grundlage ist das
berechnete Existenzminimum, das von der Steuer freigestellt sein
muss, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Berücksichtigt werden
dabei unter anderem die Lohn- und Preisentwicklung im Land. Die
Freibeträge für das laufende Jahr wurden bereits erhöht
(Grundfreibetrag von 10.908 auf 11.604, Kinderfreibetrag von 6.024
auf 6.384 Euro). Nun wird noch einmal nachgesteuert. Finanzminister
Christian Lindner (FDP) hatte das unter anderem damit begründet, dass
auch das Bürgergeld stark erhöht worden sei.

Kindergeld für angeworbene Fachkräfte

Das Parlament beschloss zudem das Jahressteuergesetz, das laut
Gesetzentwurf viele Einzelmaßnahmen enthält, «die überwiegend
technischen Charakter haben», wie es heißt. Eine dieser Maßnahmen
betrifft eine Erweiterung des Kindergeldanspruchs für Ausländer aus
Nicht-EU-Ländern, die über das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz
angeworben wurden.

Die entsprechend im Aufenthaltsgesetz geänderten Regeln ziehen
demnach Änderungen auch im Einkommensteuerrecht beim Kindergeld nach
sich. Unter bestimmten Voraussetzungen können Angeworbene die
Leistung erhalten. Laut Gesetzentwurf wird mit 18.000 zusätzlichen
Kindergeldanträgen in diesem Jahr und mit 30.000 zusätzlichen
Anträgen in den Folgejahren gerechnet.

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