Verband: Thermalbäder brauchen finanzielle Hilfe des Landes
Den sechs kommunalen Thermalbädern in Thüringen steht finanziell das
Wasser bis zum Hals. Der Heilbäderverband wendet sich daher an das
Land.
Ilmenau (dpa/th) - Steigenden Energie- und Personalkosten bringen die
kommunalen Thermalbäder in den Thüringer Kurorten in finanzielle
Nöte. Die Energiekosten seien seit 2019 um 72 Prozent gestiegen,
teilte der Thüringer Heilbäderverband mit. Die Personalkosten hätten
sich seit 2022 um 23 Prozent erhöht. Obwohl die Eintrittspreise in
den vergangenen fünf Jahren um 18 Prozent angehoben worden, sei der
Betrieb und die Unterhaltung der Thermalbäder in der Regel nur durch
Zuschüsse der Kommunen möglich. Der Verband forderte daher auf seinem
Bädertag in Ilmenau eine dauerhafte, finanzielle Förderung des
Landes.
Verbandspräsident Matthias Strejc verwies auf die Bedeutung der
Thermalbäder in den Kurorten für die Gesundheitsprävention. Sie seien
essenzieller Bestandteil für die angebotenen Therapien und
Heilmethoden. Das verwendete Thermalwasser sei offiziell als
Heilmittel deklariert und werde in den Thüringer Thermalbädern unter
anderem bei Gelenktherapien sowie bei Muskel- und Nervenleiden
eingesetzt. In den sechs kommunalen Thermalbädern in Bad
Frankenhausen, Bad Langensalza, Bad Salzungen, Bad Lobenstein,
Heilbad Heilgenstadt sowie in Bad Tabarz beteiligten sich rund
100.000 Menschen pro Jahr an Präventionskursen.
Notwendig sei eine planbare und verlässliche Finanzierungsbeteiligung
des Freistaates für den Betrieb der Bäder - unabhängig vom
Sonderlastenausgleich der Kurorte, so der Verband. Zur Modernisierung
der Einrichtungen müssten die Förderprogramme so ausgelegt sein, dass
die Kommunen die Investitionen finanzieren könnten. Der Thüringer
Heilbäderverband erklärte sich bereit, gemeinsam mit den zuständigen
Ministerien an einem landesweiten Modernisierungsplan für
Thermalbäder mitzuarbeiten.
Der 1991 gegründete Thüringer Heilbäderverband ist die landesweite
Interessenvertretung der 17 per Prädikat ausgewiesenen Heilbäder und
Kurorte im Freistaat. Die Orte müssen laut Thüringer Kurortgesetz
unter anderem natürliche Heilmittel wie Sole, Heilwasser, Moor oder
heilendes Klima aufweisen und anerkannte Heilverfahren wie die
Kneipptherapie nachweisen.
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