Handwerk mahnt Entgegenkommen bei Corona-Soforthilfen an
Die Mehrzahl der Unternehmen, die in der Corona-Zeit staatliche
Soforthilfen bezogen hatten, müssen das Geld zurückzahlen. Für einige
drohen zusätzliche Zinszahlungen.
Schwerin (dpa/mv) - Die als Entlastung für Unternehmen in
Pandemiezeiten geplanten Corona-Soforthilfen entpuppen sich nach
Angaben der Handwerkskammern für einige Firmen in
Mecklenburg-Vorpommern nun als Kostenpunkt. Mit den Ende September
vom Landesförderinstitut verschickten Rückforderungsbescheiden würden
zum Teil auch Zinsansprüche geltend gemacht. «Damit erhöhen
sich viele Rückforderungen beträchtlich», stellen die beiden Kammer
n
in Rostock und Schwerin in einer gemeinsamen Mitteilung fest.
Diese Zinsen betreffen nur säumige Hilfebezieher. Sie werden nach
Angaben des Wirtschaftsministeriums erhoben, wenn die Unternehmen bis
zum 30. September 2024 nicht erklärt haben, wie hoch ihre Einnahmen
im Zeitraum der Soforthilfe waren.
Die Verzinsung der wieder eingeforderten staatlichen Hilfen setze mit
deren Auszahlung ein, so die Kammern. Das treffe vielfach auf
Unverständnis. Auch der Unternehmerdachverband des Landes hatte die
verlangten Zinsen als zu hoch bezeichnet. So würden beispielsweise
bei 9.000 Euro Hilfen 1.500 Euro verlangt. Nach Erlass des
Schlussbescheids beträgt die Rückzahlungsfrist sechs Monate. Bis zum
Ende der Zahlungsfrist ist keine Verzinsung zu leisten.
230 Millionen Euro vom Land zurückgefordert
«Betriebe, die sich jetzt noch melden und ihre Beihilfen zurückzahlen
wollen, sollte man im Rahmen der Gesetze bei den Zinsen
entgegenkommen», warb Gunnar Pohl, Geschäftsführer der
Landesarbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern.
Zu Beginn der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 waren in
Mecklenburg-Vorpommern laut Wirtschaftsministerium rund 36.000
Soforthilfe-Anträge im Gesamtumfang von rund 322 Millionen Euro
bewilligt worden. Das Geld sollte helfen, dass Firmen ohne Einnahmen
im ersten Lockdown weiterhin Miete und Energie bezahlen konnten. Die
dann während des Soforthilfebezugs erzielten Einnahmen werden
gegengerechnet. Im Ergebnis fordert das Land laut
Wirtschaftsministerium 230 Millionen Euro zurück. Das entspricht 71,4
Prozent der ausgereichten Hilfen.
Handwerkskammern konstatieren Vertrauensverlust in Politik
Die Handwerkskammern sehen nach eigenen Angaben den Kern des Problems
in der Kommunikation der Bundesregierung gegenüber den Unternehmern.
«In der turbulenten Corona-Zeit ist bei etlichen betroffenen
Unternehmern der Eindruck entstanden, es handele sich um einen nicht
rückzahlbaren Zuschuss, auch wenn man dazu rechtlich auch eine andere
Auffassung vertreten kann», heißt es in der Mitteilung. Bei vielen
Betroffenen sei so ein erheblicher Vertrauensverlust in die Politik
entstanden.
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